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VOL.AT / Firma des Wiener Glücksspielunternehmers Peter Zanoni ist insolvent

Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

Das größte österreichische Poker-Casino ist wegen Steuerschulden in Millionenhöhe pleite

Die österreichische Finanzprokuratur habe einen Gläubigerantrag gegen die Montesino Entertainment Group GmbH eingebracht, teilten die Kreditschutzverbände AKV und Creditreform mit. Das Konkursverfahren sei heute, Mittwoch, eröffnet worden.

„Der Betriebsgegenstand der Schuldnerin liegt im Glücksspiel“, so der AKV. Geschäftsführer des Unternehmens sei Peter Zanoni, „der bereits mit der CBA Spielapparate – und Restaurantsbetriebs GmbH in einer Großinsolvenz involviert war“. Verfahrensrelevante Informationen hinsichtlich der aushaftenden Passiva und der Anzahl der betroffenen Gläubiger lägen dem Kreditschutzverband derzeit nicht vor. Laut Firmenbuch sind rund 256 Mitarbeiter betroffen, heißt es in der Online-Ausgabe der Tageszeitung „Kurier“. Den Unternehmensangaben zufolge waren 2017 Verbindlichkeiten in Höhe von mehr als 130 Mio. Euro offen.

Hohe Abgabenforderungen der Finanz

Insolvenzursache dürften Abgabenforderungen der Finanz sein, bestätigte Stephan Mazal von der Creditreform. „Strittig war, ob die Schuldnerin der Glücksspielabgabenpflicht unterliegt“, sagte er zur APA. Mehrere Verfahren hätten bis zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH) geführt. „Gesetzliche Einschränkungen des Glücksspiels haben bereits mehreren Glücksspielbetreibern die Geschäftsgrundlage entzogen“, so der Insolvenzexperte. Zum Insolvenzverwalter wurde seinen Angaben zufolge der Wiener Rechtsanwalt Christof Stapf bestellt. Gläubiger könnten ihre Forderungen bis zum 15. Juli 2019 anmelden. Die erste Tagsatzung findet am 29. Juli 2019 statt

Prozess in Vorarlberg verloren

Zanoni prozessierte jahrelang gegen die Finanzbehörden. Erst im März hatte er dem Bericht zufolge ein Gerichtsverfahren in Vorarlberg verloren, wonach dort eine Kriegesopferabgabe für sein CCC-Casino in der Höhe von 97,6 Mio. Euro fällig wird. Zanoni gehören laut „Kurier“ 13 Casinos, zwölf davon firmieren unter dem Namen Concord Card Casino (CCC), eines ist das Montesino.

Immer wieder forderte die Finanz der Zeitung zufolge teils enorme Steuern ein, die das gesamte Konzept der Cardcasinos bedrohten. Zanoni stemmte sich mehr als 20 Jahre lang dagegen. Mit Jahresende drohe aber ohnehin das Aus für alle seine Betriebe, denn ab dann dürfe nur noch mit spezieller Lizenz gepokert werden.

Derzeit laufe in den Casinos ein größeres Turnier, das mit einer halben Million Euro dotiert sei und über rund zwei Wochen gehe. Wie es damit weitergeht und welche Auswirkungen das auf den laufenden Betrieb haben wird, ist dem Bericht zufolge unklar. Aus Zanonis Umfeld heiße es, dass er derzeit keinen Kommentar abgebe.

“Negatives Eigenkapital”  von 130.478.880 Euro

Die Gesellschaft weist 2017 unter Passiva laut „Kurier“ dem Posten „negatives Eigenkapital“ in Höhe von 130,478.880,34 Euro aus. Die Aktiva würden mit 2,384 Mio. Euro beziffert, davon entfielen 572.000 Euro auf Bankguthaben.

Im Bilanzanhang nimmt die Geschäftsführung der Gesellschaft dazu Stellung. Ob die Abgabenschuldnerin als Gewerbebetrieb der erstmals mit 1. Jänner 2011 in Kraft getretenen Glücksspielabgabepflicht unterliege, sei „noch umstritten und höchstgerichtlich noch nicht geklärt“. „Diese Abgabe wird in exorbitanter Höhe – nämlich in Höhe des fünffachen der monatlichen Bruttoeinnahmen – vorgeschrieben“, heißt es darin weiters. „Für das Jahr 2017 wurden der Abgabenschuldnerin rund 48,448 Millionen Euro an Glücksspielabgabe vorgeschrieben.“ Sie vertritt den Standpunkt, dass sie nicht der Glücksspielabgabe unterliege und habe daher Nullmeldungen erstattet und zeitgleich einen Feststellungsbescheid gemäß § 201 BAO (Bundesabgabenordnung) beantragt.

Rechtsprechung geändert

Sämtliche Gerichtsverfahren waren 2017 noch anhängig. „Bei gegenständlichen Abgaben resultiert die enorme Abgabenhöhe daraus, dass als Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe nicht die entsprechenden Einnahmen der Gesellschaft herangezogen wurden, sondern die gesamten Spieleinsätze, somit also die Bemessung anhand von fremden Umsätzen durchgeführt wird, über die die Gesellschaft aber keine zivilrechtliche Verfügungsmacht besitzt, da diese nur das Gewerbe ‚Veranstaltung und Organisation erlaubter Kartenspiele ohne Bankhalter‘ ausübt und folglich nur eine reine Dienstleistung anbietet“, heißt es in der Erklärung weiter.

Mittlerweile habe der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) „die Rechtswidrigkeit der bisherigen Rechtsprechung zur Kriegsopferabgabe und zur Vorarlberger Gemeindevergnügungssteuer erkannt und über einen verstärkten Senat seine bisherige Rechtsprechung ganz wesentlich geändert“, so das Unternehmen. Beim VwGH waren damals mehrere Verfahren anhängig.

Hohe Schadenerstzforderungen

Zanonis Concord Gruppe habe bei der Europäischen Kommission eine Klage auf Schadenersatz in Höhe von 321,738 Mio. Euro eingebracht. „Wird der Rechtsansicht der Abgabenschuldnerin in den national bzw. international anhängigen Verfahren gefolgt und den Beschwerden bzw. Klagen stattgegeben, und die Chancen stehen nach Ansicht namhafter Rechtsexperten sehr gut, so hätte unter Außerachtlassung der Glücksspielabgabe und der damit direkt verbundenen Nebengebühren die Gesellschaft stets mit einem positiven Eigenkapital bilanziert“, betont das Unternehmen. Werde den Klagen stattgegeben, so sei die Gesellschaft „nicht insolvenzgefährdet“.

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