Wie die Kleine Zeitung aktuell berichtet, hat ein Kärntner mehr als 100.000 Euro online verspielt. Seine Anwältin kritisiert: „Der Staat unternimmt nichts gegen illegale Seiten.“
Anwältin Eckhart hält dagegen: „Alle österreichischen Höchstgerichte haben entschieden, dass das Glücksspielmonopol unionsrechtskonform ist.“ Derart argumentieren auch die Anwälte von Advofin. Der Prozessfinanzierer vertritt etwa 500 Klienten, darunter 90 Kärntner und Steirer, gegen Anbieter wie Mr. Green oder Bwin. „Die meisten unserer Klienten haben mit Sportwetten begonnen und sind über dieselben Webseiten dann zum Online-Glücksspiel gekommen. Das dürfen solche Firmen aber eben nicht anbieten“, sagt Stefan Bohar, Vorstandsmitglied von Advofin. Um 1,4 Millionen Euro gehe es allein in einem der Fälle. Alle zusammengenommen beläuft sich der Streitwert auf 25 Millionen Euro. 20 Klagen hat Advofin bisher eingebracht.
Eckhart wartet noch auf eine Antwort von bet-at-home, ehe ihr Klient weitere Schritte setzt. Damit andere von einem Schicksal wie dem seinen verschont bleiben, sieht sie die Behörden gefordert:
„Der Markt für Online- Glücksspiele wächst rapide und es wird nichts dagegen unternommen.“ Ein neues Gesetz hätte im Vorjahr möglich machen sollen, dass illegale Spieleseiten gesperrt werden können. Doch der Entwurfwurde aus „technischen Gründen“ zurückgezogen: „Ich finde es heuchlerisch, dass der Staat ein Monopol zum angeblichen Schutz der Spieler errichtet, aber auf der anderen Seite das illegale Online-Glücksspiel duldet und dafür über die Glücksspielabgabe auch noch Steuern von diesen Unternehmen einkassiert“, sagt Eckhart.
Quelle:
- „Spiel war illegal“: Ex-Spieler streitet um Vermögen, Kleine Zeitung, 07.12.2019