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Corona-Krise: Deutsche Automatenwirtschaft fordert rasche Hilfe für 6.000 Unternehmen und 70.000 Mitarbeiter

Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

Durch die bundesweite Schließung von Spielhallen und gastronomischen Betrieben sind die Unternehmen der Automatenwirtschaft in eine existenzbedrohende Notlage gekommen. Georg Stecker, Vorstandssprecher Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V., zu den Konsequenzen für die Branche: „Die rund 6.000 Unternehmen der Automatenwirtschaft in Industrie, Großhandel und vor Ort in den Spielhallen und gastronomischen Betrieben sind wirtschaftlich akut bedroht und mit ihnen 70.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.“

„Die Umsätze sind bereits in den vergangenen Wochen zurückgegangen, nun fallen Einnahmen gänzlich weg. Doch Löhne und Gehälter, Mietverträge und andere Verpflichtungen laufen weiter“, so Stecker. „Das ist fatal, sowohl für die kleinen und mittleren Familienunternehmen wie auch für die Industrieunternehmen mit vielen Tausend Arbeitsplätzen. Es drohen Insolvenzen ansonsten gesunder Betriebe“, befürchtet Stecker, der den Maßnahmenkatalog der Bundesregierung begrüßt, jedoch weitere Maßnahmen fordert: „Wir brauchen jetzt unkonventionelle Sofortmaßnahmen, die rasch Wirkung zeigen und die Unternehmen entlasten. Notwendig sind jetzt schnelle, effektive Liquiditätshilfen mit einer 100-prozentigen Haftungsfreistellung und mit einer langjährigen Tilgung für ausnahmslos alle Unternehmen der Automatenwirtschaft.“

Denkverbote dürfe es angesichts der dramatischen Lage nicht geben. „Hunderte von Verwaltungsverfahren, wie zum Beispiel die Umsetzung des sogenannten Mindestabstandsgebots und des Verbots von Mehrfachkonzessionen, sollten mit sofortiger Wirkung ausgesetzt werden“, fordert der DAW-Vorstandssprecher. „Auch steuerliche Entlastungsmaßnahmen sind zwingend notwendig“, so Stecker.

Mit Blick auf den Jugend- und Spielerschutz erklärt Stecker besorgt: „Es ist erkennbar, dass Verbraucher in illegale Online- Casinos abwandern, die keinen mit Spielhallen oder den ordentlichen Gastronomiebetrieben vergleichbaren Spieler- und Jugendschutz bieten.“

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