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Die Aufklärung des Casino-Komplottes

Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA); Bild © justiz.gv.at / Symbolbild Glücksspiel-Novellierung

Es sind etwas mehr als zwei Jahre vergangen, seit ein anonymer Verfasser einen wahrhaft giftigen, in seinen Kernaussagen unrichtigen anonymen Brief an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gesandt hat. Die Medienarchive der letzten zwei Jahre sind Zeugen einer beispielhaft aggressiven Kampagne gegen einen der international erfolgreichsten Betriebe Österreichs.

Diese Medienarchive sind auch Zeugen dafür, wie – nach außen hin – einige wenige Akteure das Bashen immer wieder mit angeblich neuen Informationen anheizten.

Keine dieser „Neuigkeiten“ hält einer Überprüfung stand, keine dieser Informationen basiert auf journalistisch ordentlich recherchierten Fakten. Besonders eifrig, und in den Archiven nachzulesen, gierte ein gewisser KR Peter Barthold, ehemaliger Fußballer und langjähriger, damals millionenschwerer, Automatenbetreiber, nach negativen Schlagzeiten gegenüber seinem Erzfeind, dem Gumpoldskirchner Glücksspielriesen.

KR Peter Barthold, Bild © Apa/Georg Hochmuth

Wie heute, zwei Jahre später, auch den Gerichtsakten zu entnehmen ist, wurde er eifrigst von NEOS Abgeordneter Dr. Stephanie Krisper unterstützt. Krisper hat nicht nur die Ladung des „Zeugen“ Peter Barthold in den Untersuchungsausschuss unterstützt, sondern sich auch kurz vor seiner Aussage im Parlament mit ihm persönlich getroffen.

Dr. Stephanie Krisper / Bild © Parlamentsdirektion, Photo Simonis

Ihr kongenialer Partner war der gute Bekannte des ehemaligen CASAG Vorstandes Mag. Dietmar Hoscher, welcher sich erfolgreich bei seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuss entschlagen konnte. Der Bekannte, SPÖ Abgeordneter Jan Krainer, war gemeinsam mit Krisper stets an vorderster Front, wenn es um unbewiesene Angriffe gegen den Industriekonzern ging.

Kai Jan Krainer / Bild © Parlamentsdirektion, Photo Simonis

Peter Barthold, derzeit im Privatkonkurs, hatten schon mehrere Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften mangelnde Glaubwürdigkeit schriftlich bestätigt.

Diese bei jedem ernsthaften Politiker im Zuge der im Parlament möglichen Einsichtnahme in die Gerichtsakte Barthold bekannten Tatsachen hinderte diese und auch Journalisten nicht daran, ihn zum „Kronzeugen“ hochzustilisieren.

Allerdings: Peter Barthold, Stephanie Krisper und Jan Krainer waren nur die ausführenden Spitzen einer raffiniert und weitsichtig angelegten Kampagnen. Die Täter und Anstifter im Hintergrund haben es verstanden, stets in den Medien unerwähnt zu bleiben und alle Blicke der Republik Österreich exakt auf jenes erfolgreiche, mit legalen Konzessionen ausgestattete Unternehmen zu lenken, welches mit der Glücksspielaffäre in Wahrheit sehr wenig zu tun hat.

Für die nachstehend von EU-Infothek beschriebenen Vorgänge und Hinweise, aufwändig recherchierte Fakten wurden mehrere tausend Akte aus der sogenannten Casino-Affäre, welche bei einem guten Dutzend Staranwälten in Österreich aufliegen, studiert und ebenfalls alle wichtigen Personen, welche sachdienliche Hinweise zu dieser Affäre geben konnten, befragt.

Selbstverständlich bleibt die juristische und strafrechtliche Beurteilung der sogenannten „Casino-Affäre“ einzig und allein im Bereich der zuständigen Behörden, nämlich der WKSTA und den zuständigen Gerichten vorbehalten.

EU-Infothek hat nachstehende Fakten recherchiert und wirkt hier lediglich als Berichterstatter dieser Fakten.

EU-Infothek hat nach diesen Recherchen die Überzeugung, dass in den letzten zwei Jahren die wahren Hintermänner des Casino Komplottes nicht im Fokus der Ermittlungen der Behörden und den Berichten der Medien standen.

EU-Infothek hat mit dem Bericht über HC Strache und Peter Zanoni den massiven Hinweis auf weitere Player der Glücksspielbranche, welche bisher im medialen und ermittlungstechnischen Abseits standen, gebracht (siehe EU-Infothek Bericht: https://www.eu-infothek.com/casino-affaere-dr-stephanie-krisper-neos-und-h-c-strache-unterstuetzten-lange-zeit-geheim-und-massiv-pokeranbieter-ohne-legale-gluecksspielkonzession/).

Die Achse HC Strache – Peter Zanoni ist jedoch nicht die einzige von Bedeutung in Bezug auf die Urheber des anonymen Briefes und Verantwortlichen über den Schaden, den dieser anonyme Brief und das Komplott angerichtet haben.

Die Aufklärung über die Hintermänner liegt wie immer in ähnlichen Fällen beim Motiv und bei der Verfolgung der Spur des Geldes.

Am Beispiel der Glücksspielgesetz-Novelle 2018, welche mit IP-Blocking ausgestattet war und nach zehn Tagen ohne besondere Angabe von Gründen vortrefflich von HC Strache und seinem Kabinett zurückgezogen wurde, muss das besondere Interesse an dem Rückzug der Novelle mit IP-Blocking dem Verein OVWG zugerechnet werden.

Der OVWG hat in einer APA-OTS vom 12.3.2018 die geplante GSPSG Novelle heftig kritisiert (siehe EU-Infothek Bericht: https://www.eu-infothek.com/casino-affaere-profil-strache-unterstuetzte-als-vizekanzler-konzessionslose-online-gluecksspielbetreiber/).

Auch Zeugeneinvernahmen von Beamten und Kabinettsmitgliedern ergaben den Hinweis, dass immer wieder Schriftstücke aus dem Kabinett von HC Strache angeblich aus Unterlagen des OVWG herauskopiert und daraus Gesetzesvorschläge angelehnt wurden.

Auch werden in Papieren der Beamten die Mitglieder des OVWG, wie bet-at-home.com, Interwetten und andere, genannt, und das IP-Blocking unter dem Titel „warum seriöse Online-Glücksspielanbieter aus der EU nicht geblockt werden dürfen“ erwähnt. Logischerweise wären es gerade diese ohne österreichische Glücksspielkonzession, also kriminellen und illegalen Anbieter von Sportwetten und Glücksspiel, welche von einem IP-Blocking wirtschaftlich massivst betroffen gewesen wären.

Auch eine hohe Kabinettsmitarbeiterin, M.L., antwortete in einer Zeugeneinvernahme auf die Frage, wer da lobbyiert habe, dass „Anwälte, Interessensvertreter, Frau Dr. Zillner von der OVWG gekommen oder angerufen haben und wollten ihre Anliegen im Bereich Glücksspiel vortragen. … manche sind gekommen und wollten kein IP-Blocking haben.“

Auch StS DDr. Fuchs bestätigte in seiner Stellungnahme dem Ibiza Untersuchungsausschuss die Vorgangsweisen und verwies darauf hin, dass

„die Forderungen, die auf dem Papier aus den Vizekanzleramt vorgebracht werden, weitgehend deckungsgleich mit den Positionen einer Lobbygruppe für Glücksspiel, der Österreichischen Vereinigung für Wetten und Glücksspiel, abgekürzt OVWG, sind.“

Der OVWG rückt somit ins absolute Zentrum der tatsächlich nachweisbar vorgenommen Interventionen gegen eine verschärfende Novellierung des Glücksspielgesetzes. Die in der OVWG vertretenen Unternehmen, aber auch andere, wie die oberösterreichische Kajot-Gruppe, hatten und haben massivstes Interesse, dass die für sie genüssliche Situation des österreichischen Glücksspielgesetzes und Marktes nicht gestört wird. Dafür spricht auch die bisherige Verhinderung der Umsetzung einer zweiten GSP-Novellierung aus dem Jahre 2019, dieser Entwurf wurde auf Eigeninitiative der mit Glücksspiel erfahrenen Beamten im BMF erstellt.

Wesentlichste Punkte des Novellierungsentwurfes im Jahre 2019 waren:

  • Strafverfügung für illegales Online-Glücksspiel
  • Verschärfung bei Verstößen gegen GspG im terrestrischen Bereich, insbesondere um vorhandene Maßnahmen wir Betriebsschließungen effektiver zu machen
  • Vereinfachte Zustellung von Bescheiden
  • Erhöhung der Ersatzstrafe

Ähnliche Verschärfungen sollten parallel im Online-Glücksspielbereich umgesetzt werden.

Gesamthaft gesehen nutzen die von den Beamten im BMF fachkundig erstellten Novellierungsentwürfe dem Erhalt des österreichischen Glücksspielmonopols. Immerhin gibt es zahllose von den illegalen Online-Glücksspielbetreibern immer wieder angestrengte Prozesse vor dem EuGH mit dem Ziel das österreichische Glücksspielgesetz als nicht EU-konform darstellen zu lassen. Die GSP-Novellierung ist eine dringende Notwendigkeit, den strengen Vorgaben des EuGH zu entsprechen, insbesondere den Erfolg des Kampfes gegen illegales Glücksspiel, sei es am Automatensektor oder online, zu beweisen.

In Österreich gibt es aktuell seit 2016 die paradoxe Situation, dass sich Online-Glücksspielbetreiber von der Finanzstrafe „losgekauft“ haben, indem sie – ganz nach eigenem Gutdünken – monatlich eine nicht kontrollierbare Umsatzmeldung an das Finanzamt senden und entweder die Glücksspielabgaben und Steuer bezahlen oder, was zumeist der Fall ist, deponieren, bis der EuGH endgültig entschieden hat.

Mit dieser Praxis können die konzessionierten Online-Glücksspielanbieter schwerlich leben: Die anderen brauchen keine Konzession und werden auch strafrechtlich fast nicht verfolgt. Da gibt es zwar eine Strafparagraphen betreffend illegales Glücksspiel, diesen kann man aber als totes Recht bezeichnen.

Es ist sehr verständlich, dass der OVWG und alle Glücksspielbetreiber, die in diesem grauschwarzen Bereich arbeiten, KEINE ÄNDERUNG des Glücksspielgesetzes wünschen.

Der Beobachtungsbogen vom überbordenden, jedoch legalen Lobbying zum verbotenen Lobbying mit Unterstützung durch finanzielle Anreize ist deutlich und sichtbar.

Die zweite, sehr bedeutende Schiene, welche diesen illegalen Betreibern jährliche Einnahmen von mehreren 100 Millionen Euro sichert, gibt das illegale Sponsoring von Fußball- und Sportvereinen.

In den Archiven ist nachzulesen, dass Sponsoring und Spenden eines grausam verfolgten österreichischen Glücksspielriesen in den Medien das Thema Nr. 1 war – das Sponsoring, Marketingmaßnahmen und Werbeunterstützung durch illegale Betreiber in Höhe von ca. 100 Millionen Euro jährlich an fast alle Sportvereine Österreichs inklusive der Fußballiga wurden überhaupt nicht thematisiert.

Die Vereinigung der illegalen Online-Glücksspielanbieter hat das indirekte Anfüttern der Politik, welche in zahlreichen Sportvereinen vertreten ist, bestens organisiert. Ein auf Marketingmaßnahmen und Werbung für Online-Glücksspiel spezialisiertes Unternehmen verwaltet zentral jährlich ca. 80 bis 100 Millionen aus dem Einnahmentopf der illegalen Online-Glücksspielanbieter und verteilt das Geld an Sportvereine etc.

Es ist dringend der sehr wahrscheinliche Zusammenhang zwischen Lobbying, mit auch Blockade jeder Glücksspielnovellierung und den riesigen Sponsoring- und Marketingausgaben für den österreichischen Sport und der auch hin und wieder dort vertretenen Politiker zu prüfen.

Werbung, Spenden und Sponsoring aus den Einnahmen von illegalem Glücksspiel ist strengsten verboten – das stört keinen in Österreich. Wo immer der geneigte Leser eine TV-Sendung sieht oder in den Gazetten blättert, findet er massive, teure Werbung von illegalen Online- und Glückspielanbietern.

In Deutschland ist dieser sich gravierend negativ auf die Marktposition legaler Anbieter auswirkende Missstand bereits großes Thema und wird entsprechend bekämpft. Auch die EU ist aufgewacht und hat eine streng geheime Untersuchung über die Geldflüsse des illegalen Glücksspiels eingeleitet.

Alle jene, welche Geld von illegalen Glücksspielanbietern vereinnahmen und mit Freude kassieren, müssen am Ende des Tages damit rechnen, dass sie als mithaftende Beitragstäter zu Kasse gebeten werden.

So wie hier auch durch die Aussagen von hohen Beamten und des StS DDr. Fuchs dokumentiert, gibt es noch massivere Interventionen und Lobbyarbeit bei allen politischen Parteien. Den bisherigen Aussagen ist zu entnehmen, dass diese Bemühungen des OVWG und illegaler Betreiber besonders bei den NEOS auf fruchtbaren Boden gestoßen sind.

Der Öffentlichkeit sind bis dato keinen Ermittlungschritte gegen diese Vereine und diese Gruppierung der illegalen Online-Glücksspielanbieter bekannt.

Dabei wäre gerade das Motiv von 100 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr in Zusammenhang mit nachgewiesenem, aggressivem Lobbying und Interventionen sowie Blockade jeder strengen Novellierung des österreichischen Glücksspielgesetzes eine spannende Frage, die dringend zu klären ist.

Während die Öffentlichkeit bis jetzt keine wirklich greifbaren und nachvollziehbaren Beweise für die in den anonymen Briefen von 2019 behaupteten Vorgänge zu Gesicht bekommen hat, sind die hier geschilderten Aktivitäten das sichtbar größte Motiv, derartige Briefe zu schreiben.

Die sogenannten „Beifänge“ von Hausdurchsuchungen werden teilweise bereits in der fünften Generation durchleuchtet und haben mit dem ursprünglichen Anlass der Ermittlungen eigentlich nichts mehr zu tun.

Abschließend darf in diesem Bericht auch das Verhalten des ehemaligen CASAG Vorstandes Dr. Alexander Labak, welcher von der Sazka ohne große Ausschreibung und Kritik der Behörden eingesetzt wurde, verwiesen werden. Kurze Ausschnitte von Aussagen des Dr. Labak finden Sie in diesem Bericht: https://www.eu-infothek.com/casino-affaere-casag-betriebsrat-uebte-harsche-kritik-an-ex-vorstand-dr-alexander-labak/

Dr. Alexander Labak

Die Hoffnung stirbt zuletzt, das Komplott gegen die Glücksspielindustrie steht vor seiner Aufklärung.

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