Behörde: Inhalte können nicht offengelegt werden – Verein Spielerhilfe ortet unerlaubten konzerninternen Datenaustausch
Wien – Die Datenschutzbehörde führt ein Verfahren gegen den Glücksspielkonzern Casinos Austria. Inhaltliche Details dazu können nicht offengelegt werden, erklärte der stellvertretende Leiter der Behörde, Matthias Schmidl, gegenüber der APA. Bei dem teilstaatlichen Konzern ist nach Angaben des Unternehmenssprechers nichts von einem Verfahren bekannt, daher könne man auch keine Stellung dazu nehmen, hieß es zur APA.
Hintergrund dürfte der Umgang mit Daten von Spielerinnen und Spielern sein. Laut dem Verein Spielerhilfe komme es zu „unerlaubtem, konzerninternen Datenaustausch sensibler Daten und damit zu einem Gesetzesverstoß von Paragraf 51 des Glücksspielgesetz (Spielgeheimnis)“. Einer dieser Fälle der Datenweitergabe im Unternehmen sei samt Belegen bei der Datenschutzbehörde zur Anzeige gebracht worden.
Quelle:
- Verfahren der Datenschutzbehörde gegen Casinos Austria, APA-DeFacto, 20.10.2021