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Casinos Austria International behält vor internationalem Schiedsgericht gegen Argentinien Recht

Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

Wien – In seiner Entscheidung vom 5. November 2021 hat ein internationales Weltbank-Schiedsgericht Casinos Austria International (CAI) bei deren Klage gegen den Staat Argentinien ca. USD 36 Mio. zugesprochen.

Auslöser dieser rechtlichen Auseinandersetzung war der Entzug der Lizenz für die CAI-Tochter ENJASA durch die Glücksspielbehörde der Provinz Salta im August 2013, was seitens der CAI von Anfang an mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln bekämpft wurde. In der Entscheidung wird der Lizenzentzug unmissverständlich als „willkürlich und rechtsmissbräuchlich“ bezeichnet.

Nachdem in Argentinien vor den lokalen Behörden und Gerichten kein Rechtsschutz zu erlangen war, brachte der auf Schiedsverfahren spezialisierte Anwalt Florian Haugeneder von der Kanzlei KNOETZL für CAI eine Schiedsklage nach dem Bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen der Republik Österreich und Argentinien ein.

Die Schiedsklage wurde beim International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) am 4.12.2014 eingebracht. Verfahrenssprachen waren Englisch und Spanisch. ICSID ist eine internationale Einrichtung zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten mit Sitz in Washington, D.C., USA, die der Weltbankgruppe angehört.

Das Verfahren unter der Aktenzahl ICSID Case No. ARB/14/32 („Casinos Austria International GmbH and Casinos Austria Aktiengesellschaft v. Argentine Republic“) umfasste zuerst das Verfahren zur Klärung der Zuständigkeit des Schiedsgerichts, welche das Schiedsgericht zugunsten von CAI entschied. Darauf aufbauend folgte das Verfahren zur Entscheidung in der Sache selbst, das nunmehr erfolgreich im Sinne der CAI beendet werden konnte. Die nun vorliegende Entscheidung ist rechtswirksam und vollstreckbar.

„Es ist erfreulich, dass das internationale Schiedsgericht unseren Argumenten gefolgt ist. Für uns war immer klar, dass der Lizenzentzug ein politisches Manöver und ein Akt der Willkür durch die Glücksspielbehörde in Salta ohne rechtliche Grundlage war. Wir haben nun nicht nur Recht bekommen, sondern wir freuen uns auch über die hohe uns zugesprochene Zahlung, die in wirtschaftlich nicht einfachen Zeiten natürlich sehr positiv ist und sich noch heuer als außerordentlicher Ertrag bei uns niederschlagen wird. Besonders bedanke ich mich beim Geschäftsführer der CAI, Christoph Zurucker-Burda und seinem Team, das über all die Jahre mit großem Einsatz diese Auseinandersetzung geführt hat“, zeigt sich die Casinos Austria Generaldirektorin Bettina Glatz-Kremsner zufrieden mit der Entscheidung des Schiedsgerichts.

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