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NVZ / Langer Prozess um verratene Razzien gegen Glücksspielbetriebe

Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA); Bild © justiz.gv.at / Razzia; Bild © Spieler-Info / Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay

Bundespolizist soll für Infor­mationen über Glücksspiel­kontrollen Vorteile erhalten haben. Schöffenprozess mit elf Verhandlungstagen be­ginnt am 13. September

Ein weiteres Mal hat, wie die NEUE berichtete, die Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) einen ehemaligen Vorarlberger Bundespolizisten angeklagt. Dabei wurde der am schwersten wiegende Vorwurf erhoben. Der damalige Polizist soll Glücksspielrazzien verraten haben. Das entnimmt Landesge­richtssprecher Norbert Stütler der Anklageschrift.

Verdacht auf Amtsmissbrauch

Der Polizist aus dem Bezirk Feldkirch soll zwischen 2013 und 2018 mehrmals interne Informa­tionen der Polizei über bevor­stehende Glücksspielkontrollen weitergegeben haben. Dafür soll der Beamte nicht feststellbare Vorteile gefordert und ange­nommen haben, entnimmt Stüt­ler der Anklage weiter.

Zudem soll der Angeklagte, so der Gerichtssprecher, verbote­nerweise behördliche Informa­tionen über andere Verfahren weitergegeben haben. Angeklagt worden sei er wegen Bestech­lichkeit, Vorteilsannahme, Ver­letzung des Amtsgeheimnisses und Amtsmissbrauchs.

Der Strafrahmen beträgt für den Fall einer Verurteilung sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Drei weiteren Angeklagten werde in der Anklageschrift vor­geworfen, den Polizisten zu den ihm vorgeworfenen Straftaten angestiftet und ihn bestochen zu haben, berichtete der Sprecher des Landesgerichts gegenüber der NEUE. Für die vier Ange­klagten gilt die Unschuldsver­mutung.

Der Schöffenprozess unter dem Vorsitz von Richter Theo Rümmele beginnt am 13. Sep­tember im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts. Elf Ver­handlungstage wurden ange­setzt, vier im September, vier im Oktober und drei im November. Das Urteil soll am 10. November verkündet werden.

Vorherige Verurteilungen

Der frühere Polizist wurde am Lan­desgericht bereits in drei Pro­zessen verurteilt. Zuletzt wurde über den 60-Jährigen im Sep­tember 2021 bei der Wiederho­lung eines Prozesses eine nicht rechtskräftige Haftstrafe von sieben Monaten verhängt, weil er sich nach Ansicht der Richter für illegal besorgte Informatio­nen über Verfahren mit 14.000 Euro bestechen ließ.

Im März 2020 wurde der frü­her neben seinem Polizeidienst in Liechtenstein als Security ar­beitende Angeklagte rechtskräf­tig wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 110.000 Euro verurteilt, davon 55.000 Eu­ro unbedingt.

In einem weiteren Verfahren wurde über den früheren Ord­nungshüter im Juni 2020 wegen Amtsmissbrauchs mit Strafregi­sterabfragen eine bedingte Haft­strafe von sechs Monaten und eine Geldstrafe von 4680 Euro verhängt.

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