Bundespolizist soll für Informationen über Glücksspielkontrollen Vorteile erhalten haben. Schöffenprozess mit elf Verhandlungstagen beginnt am 13. September
Ein weiteres Mal hat, wie die NEUE berichtete, die Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) einen ehemaligen Vorarlberger Bundespolizisten angeklagt. Dabei wurde der am schwersten wiegende Vorwurf erhoben. Der damalige Polizist soll Glücksspielrazzien verraten haben. Das entnimmt Landesgerichtssprecher Norbert Stütler der Anklageschrift.
Verdacht auf Amtsmissbrauch
Der Polizist aus dem Bezirk Feldkirch soll zwischen 2013 und 2018 mehrmals interne Informationen der Polizei über bevorstehende Glücksspielkontrollen weitergegeben haben. Dafür soll der Beamte nicht feststellbare Vorteile gefordert und angenommen haben, entnimmt Stütler der Anklage weiter.
Zudem soll der Angeklagte, so der Gerichtssprecher, verbotenerweise behördliche Informationen über andere Verfahren weitergegeben haben. Angeklagt worden sei er wegen Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Verletzung des Amtsgeheimnisses und Amtsmissbrauchs.
Der Strafrahmen beträgt für den Fall einer Verurteilung sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Drei weiteren Angeklagten werde in der Anklageschrift vorgeworfen, den Polizisten zu den ihm vorgeworfenen Straftaten angestiftet und ihn bestochen zu haben, berichtete der Sprecher des Landesgerichts gegenüber der NEUE. Für die vier Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Der Schöffenprozess unter dem Vorsitz von Richter Theo Rümmele beginnt am 13. September im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts. Elf Verhandlungstage wurden angesetzt, vier im September, vier im Oktober und drei im November. Das Urteil soll am 10. November verkündet werden.
Vorherige Verurteilungen
Der frühere Polizist wurde am Landesgericht bereits in drei Prozessen verurteilt. Zuletzt wurde über den 60-Jährigen im September 2021 bei der Wiederholung eines Prozesses eine nicht rechtskräftige Haftstrafe von sieben Monaten verhängt, weil er sich nach Ansicht der Richter für illegal besorgte Informationen über Verfahren mit 14.000 Euro bestechen ließ.
Im März 2020 wurde der früher neben seinem Polizeidienst in Liechtenstein als Security arbeitende Angeklagte rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 110.000 Euro verurteilt, davon 55.000 Euro unbedingt.
In einem weiteren Verfahren wurde über den früheren Ordnungshüter im Juni 2020 wegen Amtsmissbrauchs mit Strafregisterabfragen eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten und eine Geldstrafe von 4680 Euro verhängt.
Quelle:
- Langer Prozess um verratene Razzien gegen Glücksspielbetriebe, NVZ, 01.09.2022