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KURIER / 76 illegale Glücksspielautomaten beschlagnahmt

Bilder © BMF/Finanzpolizei via flickr, CC BY 2.0

Ein Betreiber stellte nach Aktion der Finanzpolizei gleich wieder neue Automaten auf.

Bei einer Schwerpunktaktion von Finanzpolizei und dem Einsatzkommando Cobra in der Stadt Salzburg wurden zwischen 6. und 14. April insgesamt 76 illegale Glücksspielgeräte beschlagnahmt. Die Betreiber erwartet eine hohe Geldstrafe – immerhin sind pro Gerät bis zu 30.000 Euro an Strafen möglich.

„Das ist ein Schlag gegen die organisierte Kriminalität. Die illegalen Glücksspielbetreiber machen hohe Gewinne auf Kosten von Spielsüchtigen. Hier ist ein entschlossenes Vorgehen der Finanzpolizei von wichtiger Bedeutung und wir werden auch in Zukunft keine Toleranz gegenüber Kriminellen zeigen“,

so Finanzminister Magnus Brunner.

Lokale alle getarnt

An vier Einsatztagen führten 15 Finanzpolizisten zusammen mit 20 Polizisten die Schwerpunktaktion durch. Sieben Lokale wurden durchsucht, die alle nach außen hin getarnt waren – unter anderem als Nagelstudio, Sonnenstudio oder Internetcafe.

Um der Finanzpolizei den Zugriff zu erschweren, waren sämtliche Lokale mit Magnetschlössern gesichert und sowohl im Innen-wie im Außenbereich videoüberwacht. So mussten fünf Lokale mit Zwangsgewalt durch die Polizeieinheit Cobra geöffnet werden, zwei weitere durch einen Schlosser.

Besonders dreist ging der Betreiber eines illegalen Glücksspiellokals vor: Dort wurden am ersten Einsatztag neun Automaten beschlagnahmt. Nur fünf Tage später wurde es erneut aufgesucht und war bereits wieder mit neun neuen Geräten ausgestattet – auch diese wurden umgehend sichergestellt. Ein anderes Lokal wurde in einem Keller vorgefunden, in dem gleich 15 illegale Glücksspielautomaten vorgefunden wurden. Auch hier kannte der Betreiber keine Scham: Der Betrieb befand sich direkt neben einem Behördengebäude und der Zugang erfolgte über den Parkplatz der Behörde.

Die in unterschiedlichen Funktionen beteiligten Personen an den illegalen Ausspielungen erwartet nun im Schnitt eine Strafe von 5.000 Euro pro Gerät, der Strafrahmen beträgt allerdings bis zu 30.000 Euro je Gerät.

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