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Österreichisches Glücksspiel: „Monopol hat sich überholt“

Bild © Spieler-Info.at / Bild © CC0 Creative Commons, Pixabay (Ausschnitt)

In Österreich ist die Durchführung von Glücksspielen dem Bund vorbehalten – noch. Was bedeutet es, wenn der Monopolist, die Casinos Austria AG, mehrheitlich einem tschechischen Glücksspielkonzern gehört? Online-Anbieter Entain, zu dem die Marke bwin gehört, plädiert für das Ende dieses paradoxen Monopols. Mit einer Glücksspielreform sollte Österreich ein zeitgemäßes Lizenzsystem einführen.

„Mit dem Monopol auf Online-Glücksspiele steht Österreich in Europa schon sehr bald alleine da“,

sagt Florian Sauer. Der Österreich-Geschäftsführer von Entain plc., zu dem die bekannte Marke bwin gehört, betont, dass Österreich bald eines der letzten verbleibenden Online-Glücksspielmonopole in Europa sein wird. Ab 2026 wird zum Beispiel Finnland seinen Markt öffnen und bereitet sich aktuell auf eine offene Lizenzierung vor.

„In fast allen europäischen Ländern sind Online-Glücksspiele im Geiste der Liberalisierung organisiert – mit Gesetzen und einer regulierenden Aufsicht. Über die jeweiligen Inhalte und konkreten Maßnahmen zu reden, ist Essenz einer demokratischen Gesellschaft. Ein Monopol wie in Österreich erscheint demgegenüber wie ein Relikt aus untergegangener Zeit“,

sagt Hans-Jürgen Jakobs. Der renommierte deutsche Wirtschaftsjournalist und Buchautor von „Das Monopol im 21. Jahrhundert: Wie private Unternehmen und staatliche Konzerne unseren Wohlstand zerstören“, hält die Monopole unserer Zeit für brandgefährlich. „Sie zerstören den Wettbewerb, und das wiederum führt zu höheren Preisen, weniger Innovation und Produkten mit geringerer Qualität – unterm Strich also zu Nachteilen für Konsumentinnen, Konsumenten und Volkswirtschaft.

Monopol ist Auslaufmodell

In Österreich liegt die letzte Glücksspielreform mittlerweile 14 Jahre zurück. Es gab zwar seit 2010 immer wieder Anläufe zu einer Reform, doch sie wurden regelmäßig verworfen.

Der Vorschlag von Entain: Eine parlamentarische Enquete zur Zukunft des Glücksspiels in Österreich nach der Nationalratswahl im Herbst mit dem Ziel einer Gesetzesreform. Mit einem neuen rechtlichen Rahmen könnten dann Lizenzen für Online-Glücksspiel neu ausgeschrieben und vergeben werden.

„Das wäre das richtige Signal für den Markt und das beste Ergebnis für die Verbraucher und die österreichischen Steuerzahler“,

sagt Sauer.

Paradoxe Marktsituation

So könnte die widersprüchliche Situation, dass insbesondere im Online-Glücksspiel der einzig zugelassene Anbieter – aktuell ist das Win2day, das zu Casinos Austria gehört – nur einen Bruchteil des Markts bedient, beendet werden. Der Großteil der Anbieter ist nicht offiziell zugelassen – aber trotzdem steuerpflichtig.

„Die Republik sollte mehr Lizenzen an seriöse Anbieter vergeben“,

fordert Sauer. Online-Glücksspiel ist für ihn ein Internet-Angebot – die Anbieter kommen aus der ganzen Welt. Entain beschäftigt in Wien 400 Mitarbeiter:innen, die Online-Glücksspiele programmieren und für Compliance im ganzen Konzern zuständig sind.

„Ein Monopol ist nur für den gut, der es hat. Alle anderen zahlen drauf“,

sagt Jakobs,

„deshalb ist es die vornehmste Aufgabe des Staates, einen fairen Wettbewerb mit nachvollziehbaren Regeln zu definieren. Nur eine solche Konkurrenz bringt das Beste aus Unternehmen und ihren Eigentümern heraus – und somit auch für die Gesellschaft.“

Alternativmodelle zum Monopol

Florian Sauer plädiert an die österreichischen Politiker:innen, sich in Europa umzusehen, welche Alternativen es zum Glücksspiel-Monopol gibt. Es existiert mittlerweile eine Vielzahl von Modellen.

„Da wir als Entain in 27 regulierten Märkten tätig sind, haben wir einen guten Überblick darüber, wie sich die Wettbewerbssituation und damit auch der Spielerschutz in Österreich verbessern ließe“,

betont Sauer.

Jakobs ergänzt:

„Monopol bedeutet Macht und damit muss man in jedem Markt besonders vorsichtig umgehen, auch im Geschäft des Glücksspiels. Nur der Wettbewerb als Kontrollinstanz zwingt Anbieter zu einem wirklich konsumentenfreundlichen Verhalten. Probleme wie Spielsucht müssen über Vereinbarungen branchenweit angegangen werden.“

Interessenskonflikt

„Das Recht zur Durchführung von Glücksspielen ist in Österreich dem Bund vorbehalten“, heißt es in § 3 des Glücksspielgesetzes. Das Staatsmonopol ist veraltet und nicht für das digitale Zeitalter geeignet. Hinzu kommt, dass das Monopol längst nicht mehr mehrheitlich bei der Republik Österreich liegt, sondern bei einem tschechisch dominierten Glücksspielunternehmen als Mehrheitseigentümer des Monopolisten Casinos Austria.

Jakobs abschließend:

„Mit Monopolen ist stets extremer Lobbyismus verbunden. Je bedeutender eine Marktstellung, desto größer der Einfluss auf die Gesetzgebung. Das ist besonders verwerflich, wenn – wie im österreichischen Online-Glücksspielmarkt – der Staat selbst Gesellschafter des gewinnmaximierenden Monopols ist, die letztliche Kontrolle durch den Mehrheitsgesellschafter aber in ein anderes Land“ im konkreten Fall nach Tschechien ausgelagert ist.“

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