
Ein Artikel von Dr. Benedikt M. Quarch, M. A.
Seit deutsche und österreichische Gerichte in den vergangenen Jahren zahlreichen Spielern Rückforderungen aus nichtigen Online-Glückspielverträgen zugesprochen haben, wird allenthalben versucht, die Vollstreckung der Urteile zu verhindern. So geschehen insbesondere auf Malta, das als EU-Staat eigentlich zur Vollstreckung der Forderungen gemäß der Brüssel-Ia Verordnung (auch EuGVVO) verpflichtet wäre, aber 2023 die sog. Bill 55 erlassen hat. Diese regelt – wie der Autor dieser Zeilen an dieser Stelle schon ausführlich analysiert hat – prima facie einen Ausnahmetatbestand im Sinne des Art. 45 Abs. 1 lit. a) EuGVVO, nämlich dass die Vollstreckung der Urteile gegen die öffentliche Ordnung Maltas verstieße und daher zu untersagen ist. Bisher verhindert die Bill 55 praktisch die Vollstreckung der Urteile, eine Reaktion seitens der EU ist – abgesehen von der Mitteilung der Kommission, dass man die Sache prüfe und mit den maltesischen Behörden im Austausch sei – bisher ausgeblieben.1
Dies könnte sich nun aber ändern.
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Quelle:
- Vorlage des Wiener Handelsgerichts – Kippt der EuGH die maltesische Bill 55?, isa-guide.de, 19.02.2025
1) https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2023-001722-ASW_DE.html