Es gibt eine gute und drei nicht ganz so gute Nachrichten zum Glücksspiel-Staatsvertrag. Beginnen wir mit der ersten nicht so guten Nachricht.
[[image1]]Am Wochenende auf JMStVCamp in Essen kursierte das Gerücht, im aktuellen Entwurf des Glücksspielsstaatsvertrags wäre eine erst kürzlich aufgenommene Passage gestrichen worden, die dedizierte Netzsperren auf Zugangsebene, bzw. die Enteignung von Domains ermöglicht. Das wäre dann wohl die umstrittene Nr. 5 in § 9 “Glücksspielaufsicht” gewesen (Hervorhebung von mir):
5. Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes, insbesondere Zugangsprovidern und Registraren, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen.
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