In Kooperation mit Detektei GmbH

Wir kämpfen gegen illegales Glücksspiel sowie Betrug und Geldwäsche in Zusammenhang mit Glücksspiel.
Startseite / Aktuell / Breaking News / Höchstgericht: Fun-Wechsler als Spielautomaten

Höchstgericht: Fun-Wechsler als Spielautomaten

Die Betreiber von Spielautomaten bekommen weiter Gegenwind vom Verwaltungsgerichtshof. In mehreren Entscheidungen haben die Höchstrichter zuletzt ihre Rechtsprechung präzisiert, dass auch sogenannte Fun-Wechsler als Spielautomaten zu betrachten sind.

[[image1]]WIEN (SN-gs). Diese Geräte wechseln Geldscheine in Ein-Euro-Münzen und verfügen auch über eine Glücksspielfunktion. Wer nichts gewinnt, bekommt Musik zu hören. Die Geräte dürfen laut VwGH nicht ohne Genehmigung des jeweiligen Bundeslandes betrieben werden. Darauf wies am Dienstag die Plattform Spieler-Info.at hin.

Das könnte Sie auch interessieren

Studie: 5,7 Milliarden US-Dollar auf dem britischen Glücksspielschwarzmarkt gesetzt

Eine Studie des britischen Betting and Gaming Council (BGC) hat ergeben, dass 4,3 Milliarden Pfund …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert