Wie die „Kleine Zeitung“ am 9. Juni berichtete, wetteifern SOKO-Glücksspiel und Polizei um Beschlagnahmen illegaler Glücksspielautomaten.
[[image1]]Gleichzeitig bezeichnen die Automatenbetreiber die Beschlagnahmen als rechtswidrig und bekriteln das Auftreten der SOKO -Beamten.
Spieler-Info.at hat nachrecherchiert und festgestellt, wie die Wirklichkeit der SOKO-Glücksspiel aussieht. Bestenfalls kann die Darstellung als schönes Beispiel herangezogen werden, wie sich Realität und „veröffentliche Wahrheit“ unterscheiden:
Der einzige jemals vorhandene Streitpunkt war ausgelöst von einem einzelnen Beamten der BPD Salzburg, welcher sich mit seiner fragwürdigen Rechtsauffassung besonders wichtig machte. Dessen Rechtsansicht ist zwischenzeitig vom UVS Salzburg vollständig widerlegt worden.
Die Finanzverwaltung selbst hat ein hervorragendes Verhältnis zum Innenressort. Es werden laufend Informationen und Ermittlungsergebnisse ausgetauscht sowie gemeinsame Schulungen abgehalten. Zudem hat die Finanzverwaltung bisher praktisch sämtliche Verfahren gewonnen. Bei jene Verfahren, bei denen Beschlagnahmungen aufgehoben wurden, erfolgten die Aufhebungen im übrigen nicht deshalb, weil kein Glücksspiel vorlag, sondern weil (von den Beschuldigten selbst behauptet) ein kriminalstrafrechtliches Delikt vorgelegen wäre. Die wenigen Verfahren, die vom UVS nicht bestätigt wurden, sind beim VwGH mit Amtsbeschwerde bekämpft.
Die Darstellung des Automatenverbandes, dass bei den SOKO-Kontrollen sämtliche im Lokal Anwesende wie Kriminelle behandelt und unter Druck gesetzt würden, entbehrt jeden Kommentars, da sie sich selbst entlarvt. Vielmehr wird dadurch aufgezeigt, wen der Automatenverband vertritt. Offenbar sieht man sich dort bedenkenlos als Vertreter aller Aufsteller, der legalen wie der illegalen. Damit werden die gesetzeskonform operierenden Kleinaufsteller à la long nicht glücklich sein. Die leidtragenden Spieler sind es sicher nicht.