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NOVOMATIC-Erfolg gegen NÖ-Grünen Huber

Utl.: Einstweilige Verfügung gegen Thomas Huber erlassen

Gumpoldskirchen (OTS) – Die NOVOMATIC AG hat beim Landesgericht St. Pölten kürzlich gegen den Geschäftsführer der Grünen Niederösterreichs, Thomas Huber, eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Huber hatte mehrmals öffentlich, darunter auch gegenüber der Tageszeitung „Der Standard“, die unrichtige und völlig haltlose Behauptung erhoben, NOVOMATIC habe „ein Patent für ein Lichtschrankensystem eingereicht“. Dieses sollte es Spielern laut Huber ermöglichen, weiterhin an mehreren Glücksspielgeräten gleichzeitig zu spielen, was laut neuem Glücksspielgesetz verboten ist. Huber weiter: „Die neue Erfindung NOVOMATICs hilft also dabei, die neue Gesetzesregelung zu umgehen.

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