Utl.: Beide Teile des neuen Glücksspielgesetzes treten somit noch im Sommer in Kraft
Wien (OTS) – Der zweite Teil des Glücksspielgesetzes ist heute ohne Einspruch der Kommission und anderer Mitgliedsstaaten in Brüssel geblieben. Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka: „Das zeigt die Qualität des neuen Gesetzes, das den Spielerschutz und den Kampf gegen das illegale Glücksspiel in Österreich in den Mittelpunkt stellt.“
Der zweite Teil des Glücksspielgesetzes kann nun am 22. Juli im Bundesrat beschlossen werden. Lopatka: „Somit kann das neue Gesetz noch im Sommer zur Gänze in Kraft treten. Die SOKO Glücksspiel kann damit ihre Arbeit aufnehmen.“ Im nächsten Schritt geht es nun auch darum alle Automaten in Österreich elektronisch mit dem Bundesrechenzentrum zu vernetzen. „In monatelanger Arbeit haben Experten des BRZ gemeinsam mit Experten des BMF Vorarbeiten gemacht, wie Automaten grundsätzlich elektronisch angebunden werden können. Österreich ist mit dieser Anbindungspflicht in Europa beispielgebend“, so der Finanzstaatssekretär.