Der EuGH macht klar, dass eine Lizenz in einem EU-Land nicht ausreicht, um in anderen Ländern Internetwetten anzubieten. Lotterien-Vorstand Stickler wertet die jüngsten Urteile als Volltreffer.
Wien. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) zieht die Schlinge um Internetwetten-Anbieter, die meist mit einer Offshore-Lizenz (aus Malta oder Gibraltar) funken, immer enger – entgegen allgemeinen Liberalisierungsbestrebungen und ungeachtet dessen, dass dies eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit bedeutet. Rund 14 Verfahren zum Thema Internet-Glücksspiel waren seit 1995 anhängig, und von Urteil zu Urteil fielen sie härter aus. Ließen die Richtersprüche anfangs noch Interpretationen zu, weshalb sich Monopolisten wie Konkurrenten als „Sieger“ fühlten, so ging es zuletzt Schlag auf Schlag – was die mehrheitlich zur Casinos Austria gehörenden Lotterien, die die Internetwetten-Plattform „Win2day“ betreiben, als Jackpot werten.
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