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Alterskontrollen in Wettbüros eher Ausnahmefälle

Laut Jugendschutzgesetz dürfen sich Minderjährige in Wettlokalen nicht einmal aufhalten, geschweige denn dort spielen. Viele Betreiber scheren sich aber offenbar nicht um die Bestimmungen: Bei einem Versuch des Verbraucherschutzmagazins „Konsument“ konnten Jugendliche in 80 Prozent der getesteten Lokale unkontrolliert Wetten platzieren.

Zwei Testpersonen, beide 17 Jahre alt, begaben sich für die Konsumentenschützer in 15 Wettcafes, um dort auf den Ausgang von Fußballspielen zu setzen. In zwölf der Lokale „konnten die Jugendlichen problemlos ihre Wetten abschließen“, berichtet der „Konsument“. „In keinem dieser Lokale wurde eine Ausweiskontrolle vorgenommen.“

Auszahlung des Gewinnes verweigert

Strafbar machen sich nicht nur die Betreiber, die für die Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes zuständig sind, sondern auch die minderjährigen Spieler. Sollten sie tatsächlich gewinnen, können die Jugendlichen übrigens auch nicht sicher sein, dass sie den Gewinn ausbezahlt bekommen: Als einer der Tester seinen Wettschein einlösen wollte, schaltete der Betreiber plötzlich auf korrekt. An der Kassa wurde nach Alter und Ausweis gefragt und die Auszahlung schließlich mit dem Hinweis verweigert, dass der Spieler nicht volljährig sei.

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