Morgen gibt der Generalanwalt seine Stellungnahme zur Frage der Vereinbarkeit des österreichischen Glücksspielrechts mit dem EU-Recht ab. Die Zulässigkeit der Beschränkungen von Glücksspielangeboten beschäftigte mehrfach den EuGH.
Wien. Der morgige Dienstag ist ein Lostag für das Glücksspielrecht in Österreich. Für diesen Tag sind die Schlussanträge des Generalanwalts in einem Verfahren angekündigt, in dem sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg auf Frage des Landesgerichts Linz mit der Vereinbarkeit der Rechtslage in Österreich mit dem Gemeinschaftsrecht befasst. Manche Stellungnahmen sehen das Ende des Glücksspielmonopols gekommen. Zu Recht?
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