Laut Tageszeitung KURIER liefern sich Automatenaufsteller und Finanzpolizei einen heftigen Schlagabtausch um angeblich illegale Spielautomaten.
Konkret wird berichtet: „Die Finanzpolizei beschlagnahmt angeblich illegale Spielautomaten. Vor Gericht verlieren die Finanzpolizisten aber so gut wie alle Verfahren, worauf sie zu neuerlichen Beschlagnahmen ausrücken. Nach den Razzien wird regelmäßig von einem schweren Schlag gegen die „Glücksspielmafia“ berichtet.“ Lesen Sie auf Spieler-Info.at eine Entgegnung zu diesem verfälschten Artikel.
Der Artikel „Groteske um Razzia der Finanzpolizei“ im Kurier vom 27.2.2012 enthält so viele Falschinformationen, dass sich Spieler-Info.at veranlasst sah, eine Klarstellung an die Chefredaktion des Kurier zu senden
KURIER Redaktionsgesellschaft Ges.m.b.H.
Lindengasse 48-52, 1070 Wien
Zu Handen von
Herrn Chefredakteur Dr. Helmut Brandstätter
und Herrn Redakteur Wilhelm Theuretsbacher
Omnia Online Medien GmbH – Sachverhaltsdarstellungen an Verwaltungsstrafbehörden
Ihr Artikel vom 27.2.2012 „Groteske um Razzia der Finanzpolizei“
Sehr geehrter Herr Chefredakteur Dr. Brandstätter!
Sehr geehrter Herr Redakteur Theuretsbacher!
Zu Ihrem o.a. angeführten Artikel im Kurier vom 27.2.2012 „Groteske um Razzia der Finanzpolizei“, in welchem die Sache im Faktbereich insgesamt sehr problematisch dargestellt wird, erlaube ich mir Stellung zu nehmen wie folgt:
1. Ich vertrete die Omnia Online Medien GmbH (www.spieler-info.at) rechtsfreundlich. Diese tritt seit Jahren gegen die Veranstaltung von illegalem Glücksspiel auf und erachtet es als notwendig, gegen die unkontrollierte und illegale Veranstaltung von Glücksspiel aufzutreten.
2. Aktuell haben Spieler im gesamten Bundesgebiet, insbesondere auch Jugendliche, unge-hinderten Zutritt zu vielfach illegalen Spielgeräten. Nach „vorsichtigen“ Schätzungen meiner Mandantin ist von mindestens rund 15.000 Spielern an den anzeigegegenständlichen (rund) 2.000 Spielautomaten (siehe dazu gleich unten im Detail, wobei die anzeigegegenständlichen nur einen Teil der aufgestellten Geräte darstellen) täglich auszugehen. Es werden solcherart insbesondere die Spielsucht und die Individualverschuldung gefördert. Die Veranstaltung illegalen Glücksspiels hat aber nicht nur beträchtliche sozialnegative Auswirkungen, sondern bedeutet auch für die öffentliche Hand enorme Einnahmeneinbußen, wenn man sich – aufgrund der Erfahrungswerte unserer Mandantin – den durchschnittlichen monatlichen Kasseninhalt pro Automat und Monat von rund EUR 5.000,00 veranschaulicht.
3. Meine Mandantin hat in ganz Österreich unauffällig und aufwendig hunderte Standorte illegalen Automatenglücksspiels recherchiert und bei Testbespielungen Funktionsweise, Einsatz – und Gewinnhöhe etc. der angebotenen Spiele in jeweils erstellten Berichten penibel dokumentiert. Auf Basis und unter Beilage dieser Rechercheergebnisse wurden in einer ersten Welle 495 Standorte mutmaßlich illegalen Glücksspiels in 6 Bundesländern (an denen 1.939 Spielautomaten vorgefunden wurden!) flächendeckend bei den zuständigen Verwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften und Bundespolizeidirektionen) aus begründetem Verdacht angezeigt.
4. Ihrem Bericht ist nicht zu entnehmen, von welcher „Razzia der Finanzpolizei“ Sie spre-chen, Sie erwähnen aber einen „Hollabrunner Gastronom“.
5. Die letzte aus zahlreichen Medienberichten bekannte „große Razzia“ hat am 1.2.2012 im gesamten Bundesland Niederösterreich stattgefunden. Allein in Niederösterreich wurden im August und im September 64 Standorte wegen des Verdachts illegalen Glücksspiels angezeigt. Dabei sind ausschließlich Spielstätten mit Glückspielautomaten angezeigt worden (sogenannte „Landesausspielungen“ nach § 5 Glücksspielgesetz).
6. Nach dem nicht mehr in Geltung stehenden „alten“ NÖ Spielautomatengesetz verfügen allein vier bekannte Betreiber über die dafür erforderliche Bewilligung der NÖ Landesregierung. Die nach dem (neuen) NÖ Spielautomatengesetz 2011 neu zu vergebenden Bewilligungen sind noch nicht vergeben. Nur die vier erwähnten „Alt“-Bewilligungen gelten aufgrund einer Übergangsfrist bis 31.12.2014 weiter.
7. Das bedeutet im Ergebnis, dass nach begründeter Verdachtslage alle anderen Betreiber (also ausgenommen jene, die nicht über die vier auslaufenden Bewilligungen verfügen), Glückspielautomaten illegal betreiben, weil sie gar keine Bewilligung haben können und war das daher auch das Rechercheergebnis meiner Mandantin.
8. Auch wenn in Ihrem Artikel der gegenteilige Eindruck erweckt wird, erfolgt aufgrund der begründeten Verdachtslage das Automatenglücksspiel daher fast ausnahmslos illegal.
9. Zuzustimmen ist Ihrer Darstellung in dem Punkt, dass nach dem Glückspielgesetz eine Beschlagnahme von Glücksspielautomaten bereits in (näher definierten) Verdachtsfällen gesetzlich zulässig ist. Ergänzend ist anzumerken, dass (§ 56a GSpG) bei begründetem Verdacht illegalen Glücksspiels und Fortsetzungsgefahr viel weitergehend auch Betriebsschließungen gesetzlich zulässig sind.
10. Die „Razzien“ von denen Sie berichten, betreffen übrigens zur Gänze von den Verwaltungsbehörden durchgeführte Verfahren und haben mit parallel laufenden Verfahren bei den Strafgerichten überhaupt nichts zu tun. Wenn Sie daher zB schreiben „Die Finanzpolizei beschlagnahmt Geräte, weil mit ihnen angeblich illegales Glücksspiel betrieben werde. Die Gerichte stellen die Verfahren üblicherweise ein, weil die Automaten tatsächlich nicht illegal aufgestellt wurden.“, werden Fakten unzulässiger Weise, jedenfalls ohne jede rechtliche Grundlage vermischt.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Dr. Dieter Böhmdorfer