In Umsetzung der Novelle des Glücksspielgesetzes wurde 2011 durch das Land Oberösterreich das Automatenglücksspiel legalisiert und entsprechende Lizenzen vergeben.
Manche der erfolglosen Ausschreibungsteilnehmer sind in OÖ und NÖ als Bewerber für die ausgeschriebenen Konzessionen durchgefallen, weil sie die wichtigste Voraussetzung für den Erhalt einer Konzession nicht erfüllten: die „Zuverlässigkeit des Bewerbers“.
Dieses Faktum hat Spieler-Info nicht nur auf der eigenen Homepage dokumentiert,
sondern auch den zuständigen Behörden und Entscheidungsträgern schriftlich dargestellt.
DAS allein ist des Pudels Kern für die Ablehnung einiger, die nun beachtenswerter Weise und in völliger Fehleinschätzung des Sachverhaltes zum UVS (Unabhängiger Verwaltungssenat) gegangen sind.