Eine parlamentarische Anfrage zur „Vollziehung des Glückspielgesetzes im Jahr 2011“ brachten SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier und acht weitere SPÖ-Abgeordnete am 9.7.2012 an Finanzministerin Maria Fekter ein.
Das Glücksspielgesetz in der Fassung der beiden Novellen 2008 und 2010 brachte gerade für das Automatenglücksspiel auf Länderebene viel mehr Spielerschutz und verbesserte die Möglichkeiten, gegen illegales beziehungsweise nicht konzessioniertes Glücksspiel vorzugehen. Mit der Aufstellung der SOKO Glücksspiel und der Bestellung von Amtssachverständigen wurden weitere zielführende Maßnahmen gesetzt. Allerdings werde von privaten Glücksspielbetreibern mit Klagen und Strafanzeigen gegenüber Kritikern und Beamten Stimmung gegen jede staatliche Regulierung geschaffen – stellen Maier und die Mitunterzeichner der Anfrage fest.
Noch immer werden tausende Spieler an vermutlich oft manipulierten und illegal betriebenen Geldspielautomaten abgezockt und dem Staat enorme Abgaben entzogen. Von den Behörden sei zu hören, dass die langen Übergangsfristen bis 2015 ein Problem für die Vollziehung der Gesetze darstellen. Denn erst 2015 erfolgt die verpflichtende Anbindung der Glücksspielautomaten, die aufgrund einer Konzession betrieben werden, an das Bundesrechnungszentrum.
Die 61 Fragen umfassende parlamentarische Anfrage an Finanzministerin Maria Fekter zielt darauf ab, aktuelle Zahlen und Informationen zur Vollziehung der geltenden glücksspielrechtlichen Bestimmungen für die Jahre 2010, 2011, und 2012 zu erhalten – das Finanzministerium hat bis spätestens 9.9.2012 Zeit, die Anfrage zu beantworten.