Eineinhalb Jahre nach der Ausschreibung ist der Zuschlag für sechs Standorte noch immer ausständig, die Kritik am Ministerium wird lauter. Per Gesetz wurde nun ein „Hintertürl“ für die Säumigkeit geschaffen.
Wien. Erst auf Druck der EU und durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs wurde das österreichische Glücksspielgesetz so geändert, dass die bisher ausschließlich bei den Casinos Austria liegenden Konzessionen für Spielbanken „europaweit, transparent und nicht diskriminierend“ vergeben werden.
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Anmerkung der Redaktion Spieler-info.at:
Insider vertreten die Meinung, dass man besonders genau bei der Prüfung der Bewerber um die neuen Lizenzen vorgeht, denn einerseits laufen die derzeitigen Lizenzen aus, andererseits wurden schon rechtliche Schritte angekündigt. In dieser Situation muss bestmöglich evaluiert werden.
Sollte die Evaluierung länger dauern oder aber eine Klage den Bescheid zu Fall bringen, garantiert dieser Zusatz, dass durch Ablauf der Konzession kein rechtsleerer Raum und kein illegaler Glücksspielboom entsteht, sondern den bestehenden Konzessionär, in diesem Fall die Casinos Austria, verpflichtet ist, innerhalb der festgesetzten Frist weiter zu betreiben.
Änderung des Glückspielgesetzes:
In § 14 Abs. 5 wird folgender Satz eingefügt:
„Bei nachträglichem Wegfall des Konzessionsbescheides hat der Konzessionär die Glückspiele während einer vom Bundesministerium für Finanzen mit längstens 18 Monaten festzusetzenden Frist weiter zu betreiben“
Dazu heißt es in den Erläuterungen:
Zur Vermeidung eines möglichen konzessionslosen Zustandes wird eine Fortsetzungsbestimmung aufgenommen. Dies soll ein durchgehend legales Glückspielangebot sicherstellen und ein Ausweichen in illegales Glückspiel verhindern.
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http://www.bmf.gv.at/steuern/fachinformation/neuegesetze/abgabennderungsgesetz2012/rv_abgaeg2012_gesetzestext.pdf