Die Card-Casinos berufen sich auf eine Gewerbe-Berechtigung für „erlaubte Kartenspiele“. Dazu gehören aber nach Meinung des Finanzministeriums NICHT Poker-Spiele . Denn Poker ist ein Glücksspiel – sagt der Gesetzgeber.
Damit fällt Poker künftig unter das Glücksspielgesetz. Erstmals will das BMF für das Kartenspiel auch eine Lizenz vergeben. Wie diese allerdings genau aussieht, ob die Berechtigung etwa nur für einen Standort gilt oder für eine Firma mit mehreren Standorten, ist nach wie vor offen.
Dieser Auffassung und Rechtslage folgend sind damit alle Card-Casinos, die Pokerspiele anbieten, IILLEGAL – und zwar ab 1.1.2013. Finanz-Polizei-Chef (Soko Glückspiel) Wilfried Lehner hat ab 1.1.2013 schwerwiegende Entscheidungen zu fällen.
Die große Schlacht des Peter Zanoni
Pokersalonunternehmer Peter Zanoni will nicht glauben, dass seine Kartencasinos wegen des neuen Glücksspielgesetzes mit Jahresbeginn 2013 illegal sein sollen. Nach beim Verfassungsgerichtshof eingebrachten Individualbeschwerde will er nun bei der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung “ Vorwurf: Verbotene Intervention bei der Novellierung des Glücksspielgesetzes“ gegen die Casinos Austria einbringen.
Kurz und knapp dazu die Stellungnahme der Casinos Austria durch Konzernsprecher Martin Himmerbauer: „Unwahre Behauptungen werden auch dadurch nicht wahr, dass man sie in eine Sachverhaltsdarstellung verpackt.“
Zanoni denkt nicht daran – wie er in einer Pressekonferenz bekräftigte – seine Concord Card Casinos, in denen über 600 Mitarbeiter tätig sein, zum Jahresbeginn zuzusperren. Seiner Rechtsmeinung nach läuft die Übergangsfrist für jene, die wie er eine Poker-Gewerbeberechtigung haben, unbefristet.