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Eine aktuelle Marktstudie zeigt die Auswirkungen der Glücksspiel-Novelle auf den Spielerschutz

Moderner SpielerschutzAnonyme Tester von Spieler-Info.at besuchten im Laufe des Dezember 2012 mehrere Lokale von WINWIN (Spiel- und Entertainment Angebot von Casinos Austria und den Österreichischen Lotterien) und ADMIRAL Casinos & Entertainment AG (100% -Tochter der NOVOMATIC AG)


Die objektiven Ergebnisse lesen Sie in nachstehender Gegenüberstellung.

Während bei WINWIN noch nach dem „alten“ Glücksspielgesetz ohne weitere besondere Spielerschutzmaßnahmen gespielt werden darf, sind in den neuen ADMIRAL-Spielstätten, welche bereits nach der neuen Gesetzeslage eingerichtet sind, gravierende und strenge Spielerschutzmaßnahmen bemerkbar:

Strenge Kontrolle außerhalb des Spielraumes: Neukunden werden registriert – dazu ist ein gültiger Ausweis notwendig – und erhalten eine ADMIRAL-Spielerkarte.

Spielerkarte und strenge Kontrolle

Kunden können den Automatenbereich erst nach Kontrolle und mittels ihrer Spielerkarte durch ein Drehkreuz betreten. Ähnlich einer Bankomatkarte verfügt die Spielerkarte über einen PIN-Code!

Der Spieler muss sich mit dieser Karte beim Eintritt ausweisen, an der Rezeption wird seine Identität durch das gespeicherte Foto überprüft.

Spielen kann der Kunde NUR mit seiner Karte, welche er in den Automaten stecken muss, nach Eingabe des PIN-Codes kann das Spiel starten.

Sicherheitsmaßnahmen greifen

Damit beginnen alle vorgegebenen Sicherheitsmaßnahmen zu greifen: Zutrittskontrolle, Jugendschutz, Höchsteinsatz, Abkühlphase.

Ohne Karte mit PIN-Code kann der Automat nicht bespielt werden.

Diese von ADMIRAL zusätzlich eingeführte Sicherheitsmaßnahme hebt österreichische Spielerschutzmaßnahmen nach dem neuen Glücksspielgesetz auf ein vorbildliches, internationales Niveau. Nirgendwo – weltweit – gibt es strengere und bessere Schutzmaßnahmen vor Spielsucht.

Wie zu vernehmen ist, wird Admiral in Niederösterreich ALLE konzessionierten Standorte mit diesen Schutzeinrichtungen zügig ausstatten.

WINWIN kann mit der gesetzlich erlaubten Übergangsfrist bis zur Gültigkeit des neuen Glücksspielgesetzes – bis Ende 2014 – in der „Spielerschutz-SPAR-Version“
weiterhin Geldspielautomaten OHNE Einsatz-Limit und OHNE Stückzahl- oder Standort-Beschränkung fortführen. Darüber hinaus hat WINWIN auch nach Ende der Übergangsfrist weiterhin das Privileg, bestehende Standorte unverändert zu betreiben!
 

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