Unklare gesetzlicher Bestimmungen machten es den Behörden schwer bei Beschlagnahmungen und Strafen. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012, das am 1.1.2013 in Kraft getreten ist, wurde das Strafmaß erhöht. Geschlossene Betriebe sollen auch tatsächlich geschlossen bleiben.
Die wesentlichen Verschärfungen im Bereich Glücksspiel:
Erhöhung der angedrohten Höchststrafe auf 40.000 Euro
Bisher waren Verwaltungsübertretungen durch illegales Glücksspiel von der Behörde mit Geldstrafen bis zu 22.000 Euro zu bestrafen.
Künftig beträgt die maximale Geldstrafe 40.000 Euro, um den Strafbemessungsgründen besser zu entsprechen.
Anpassungen bei Betriebsschließung
Eine von der Behörde mittels Bescheid erlassene Betriebsschließung konnte durch den Wechsel des Betriebsinhabers umgangen werden.
Künftig bleibt die Betriebsschließung auch bei einem Betriebsübergang aufrecht.
• Die Angleichung an die Regelungen der Gewerbeordnung soll die Rechtsklarheit erhöhen.
• Die Betriebsschließung soll als effektives Mittel bei Wiederholungstätern verstärkt eingesetzt werden und maximal auf ein Jahr befristet ausgesprochen werden.
• Die Betriebsschließung kann auf Antrag des Betriebsinhabers von der Behörde widerrufen werden.
Sonstige Änderungen:
• Ziel im Bereich des automatisierten Glücksspiels ist die Anbindung aller Glücksspielautomaten an das Bundesrechenzentrum. Für Glücksspielautomaten in Spielbanken soll eine ausdrückliche VO-Ermächtigung für den BMF vorgesehen werden.
• Die an Arbeitnehmer des Konzessionärs gestellte Anforderung, dass diese Staatsbürger eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz sein müssen, soll entfallen.
• Die Verpflichtung zur Verwendung von Spielanteilen der Österreichischen Staatsdruckerei für Tombolaspiele, Glückshäfen und Juxausspielungen entfällt.
• Es wird eine Meldepflicht für Verwaltungsbehörden eingeführt, sodass diese Verdachtsfälle verbotener Ausspielungen den Bezirksverwaltungsbehörden melden, wodurch ein verbesserter Wissenstand der Behörden entsteht.
• Zur Sicherstellung eines durchgehend legalen Glücksspielangebotes sollen zeitlich befristete Fortsetzungsbestimmungen aufgenommen werden.