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Spieler-Info.at-Ranking: in welchen Bezirken stehen die meisten illegalen Geldspielautomaten?

Spieler-Info.at-Ranking: in welchen Bezirken stehen die meisten illegalen Geldspielautomaten?Spieler-Info.at erstellt erstmals ein flächendeckendes „Ranking“ in den sogenannten „Verbotsländern“ Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Burgenland (hier ist das „Kleine Glücksspiel  seit jeher verboten). In Niederösterreich werden die illegalen Automaten-Einzel-Aufstellungen aufgelistet.


In zahlreichen Verwaltungsstrafanzeigen- und Verfahren wurden hunderte Standorte und deren Betreiber wegen illegalem Glücksspiel angezeigt.

Primär zuständig für derartige Verwaltungsstrafverfahren sind die Polizeidirektionen bzw. die Bezirkshauptmannschaften der jeweiligen Bundesländer.

Das Ranking zeigt schonungslos, WO die „Nester“ des illegalen Automatenglücksspiels zu Hause sind.

Besonders „hervorragend“: Linz, Wels, Steyr, Salzburg, Innsbruck

Gewiss, die Ballungszentren sind für illegale Anbieter besonders verlockend und profitabel.
Deshalb auch die besonders beachtenswerte Dichte an Angeboten.

Andererseits haben diese Ballungszentren – und das relativiert wiederum – auch mehr Ressourcen zur Bekämpfung des illegalen Glücksspieles.

Die von Spieler-Info.at aufgestellte Ranking-Liste zeigt klipp und klar, in welchen Regionen (Bezirken) das Wohl der Konsumenten (Spieler) eher vernachlässigend behandelt wird.

Die Angebote der illegalen Betreiber sind ja nicht „versteckt“, sondern hochoffiziell und leicht erkennbar!

 

Eine sehr interessante Frage: Weshalb wird in manchen Bezirken das illegale Glücksspiel gesetzlich „schonend“ oder gar nicht bekämpft?

Eine sehr interessante Frage, nicht wahr?

Vielleicht gibt hier ein Spieler, welcher sich (Name der Redaktion bekannt) hilfesuchend an Spieler-Info.at  gewandt hat, einen „Fingerzeig“.

Wenn diese Vorwürfe wirklich stimmen, sollten die zuständigen Behörden rasch etwas dagegen unternehmen ….!
Derartige Hinweise gibt es allerdings – besonders im Raum Linz und Wels – gehäuft seit Jahren.

Den Behörden ist jedoch zu Gute zu halten, dass die Betreiber illegaler Spielhallen äußerst skrupellos, hinterhältig und gesetzesverachtend vorgehen.

Kaum wird ein Automat beschlagnahmt, fährt ein Lkw vor und bringt neue Geräte!

Diese Vorgangsweise erweckt beim „Zuschauer“ den Eindruck, als wäre die Behörde untätig.

In Wahrheit kümmern sich der illegale Betreiber und seine Handlanger nicht um Bescheide und Geldstrafen bzw. ersatzweise Haftstrafen.

Deren Anwälte verschleppen teilweise bis zum „St. Nimmerleins-Tag“ die Rechtskraft, sodass hohe Geldstrafen oder gar ersatzweise Haftstrafen wegen permanenter Wiederholung der Straftat im Moment nicht „spürbar“ sind bzw. nicht vollzogen werden können.

Hier hat der Gesetzgeber jedoch für die Behörden ab 1.1.2013 eine neue, wirkungsvolle Maßnahme gesetzt.

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Die wesentlichen Verschärfungen im Bereich Glücksspiel

Erhöhung der angedrohten Höchststrafe auf 40.000 Euro.

Bisher waren Verwaltungsübertretungen durch illegales Glücksspiel von der Behörde mit Geldstrafen bis zu 22.000 Euro zu bestrafen.

Künftig beträgt die maximale Geldstrafe 40.000 Euro, um den Strafbemessungsgründen besser zu entsprechen.

Anpassungen bei Betriebsschließung.

Eine von der Behörde mittels Bescheid erlassene Betriebsschließung konnte durch den Wechsel des Betriebsinhabers umgangen werden.
Künftig bleibt die Betriebsschließung auch bei einem Betriebsübergang aufrecht.
• Die Angleichung an die Regelungen der Gewerbeordnung soll die Rechtsklarheit erhöhen.
• Die Betriebsschließung soll als effektives Mittel bei Wiederholungstätern verstärkt eingesetzt werden und maximal auf ein Jahr befristet ausgesprochen werden.
• Die Betriebsschließung kann auf Antrag des Betriebsinhabers von der Behörde widerrufen werden.

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Diese neuen Möglichkeiten sollten die zuständigen Behörden dringendst in Anspruch nehmen.

Und: es gibt auch die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen Sicherstellungspfändungen zu erwirken.

Sonst bleibt am Ende des Tages, nach Monaten und Jahren, nur mehr die leere Hülle einer slowakischen „GesmbH“ übrig, deren ukrainischer Geschäftsführer unauffindbar ist…

Die „stärkste“ Maßnahme gegen die hartnäckigen Unverbesserlichen: die Finanzpolizei!
Gegen die Finanz ist in diesen Fällen „kein Kraut gewachsen“.

Da helfen auch die Tricks mit angeblichem EU-Recht usw. nicht: Steuern sind schlicht und einfach – inklusive Strafsteuern – prompt zu entrichten.

 

 

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