Im Verfassungsgerichtshof beginnt am 21. Februar die erste Session im heurigen Jahr. Und sie wird sich mit der Frage beschäftigen müssen: Ist Poker ein Glücksspiel?
In den vergangenen Wochen haben die 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter Entwürfe zu verschiedenen Fällen erstellt, über die nun beraten und entschieden wird. Auf der Tagesordnung der Session steht u.a. auch folgendes Verfahren:
Poker ein Glücksspiel?
Der Verfassungsgerichtshof wird sich mit einem Antrag zweier Poker Casinos beschäftigen. Im Kern bekämpfen sie jene Bestimmung im Glücksspielgesetz, mit der Poker eben als Glücksspiel qualifiziert wird und nur mit Konzession betrieben werden darf.
Die Antragsteller räumen zwar ein, dass auch beim Poker „dem Zufall eine gewisse Bedeutung zukommt“. Allerdings könne nicht gesagt werden, dass Gewinn und Verlust bei diesem Spiel vorwiegend oder gar ausschließlich vom Zufall abhänge, weil es eben in erster Linie auf Berechnung und Geschicklichkeit ankomme.
Dass Pokern hier mit anderen Glücksspielen in einen Topf geworfen werde, sei unsachlich.