Der Brandenburger Landtag hat ein neues Spielhallen-Gesetz beschlossen. Die Landesregierung möchte damit vorrangig die Spielsucht eindämmen – Kritiker sehen die Gefährdung der Existenz von zahlreichen Betrieben.
Nach dem neuen Gesetz dürfen Spielhallen nicht mehr von außen einsehbar sein und müssen einen Abstand von 500 Meter Luftlinie voneinander aufweisen. Außerdem wurde der Betrieb in unmittelbarer Nachbarschaft einer Lotto-Annahmestelle verboten. Werbung und Auffälligkeit im Straßenbild wurden deutlich eingeschränkt.
Monatelanges Ringen um den Gesetzesbeschluss
Regierung und Opposition haben Monate über das Spielhallengesetz verhandelt: SPD und Linke geben der Eindämmung der Spielsucht den Vorrang, CDU und FDP sehen Arbeitsplätze in Gefahr.
Der Gesetzesentwurf aus dem Juni 2012 bedurfte auch einer Genehmigung durch die EU, da die gesetzlichen Änderungen auch die Dienstleistungsfreiheit betreffen.