Echter Spielerschutz hat in Österreich eine international vorbildliche Funktion. Dutzende seriöse Spielerschutzeinrichtungen, marktbeobachtende- und bereinigende Institutionen, wie z.B. die SOKO-Glücksspiel, aber auch die Stabsstelle für Spielerschutz im Bundesministerium für Finanzen, sind europa- und weltweites Vorbild für wirkungsvollen und praktikablen Spielerschutz.
Wo viel Licht, ist auch viel Schatten
Seit einigen Jahren, besonders aktiv jedoch in den letzten Monaten, hat sich eine kleine Clique von betrügerisch arbeitenden Geschäftemachern den Spielerschutz als scheinbar rentablen „Geschäftszweig“ ausgesucht.
So funktioniert das betrügerische Spielerschutz-Modell:
In Österreichs Casinos, bei den Lotterieannahmestellen, in Wettbüros, in Spielhallen bei einzelnen Spielautomaten, insbesondere aber in letzter Zeit auch im Internet bei Online Spielen, vertreiben sich täglich mehrere zehntausend Österreicher – mit Spannung, Unterhaltung, manchmal Glück, manchmal Pech – die Zeit. Das Spiel hat in unserer Gesellschaft einen fixen Platz.
Dieser große Teich von Spielern lädt betrügerische Akteure zum „mitspielen“ ein
• An neuralgischen Punkten wie Wettbüros, Casinos und Spielhallen sprechen sie laufend Spieler an, welche unschwer durch häufige Anwesenheit als Stammkunden erkennbar sind.
• Dann stellen sie die Fangfrage: „Willst Du ein paar Tausender verdienen?“
• So beginnt für einige hundert Spieler ein teurer, oftmals existenzbedrohender, finanzieller Leidensweg.
• Zusätzlich wird mit ein paar Tausendern „Handgeld“ gewunken, mit welchem die Betrüger den Spielern eine Unterschrift zu einer sogenannten Sammelklage herauslocken.
• Der Spieler muss vorbereitete Texte zu einer sogenannten „Zessionserklärung“ unterschreiben. Damit bestätigt er, dass seine angeblichen Rückforderungen gegen eine bekannte Glücksspielindustrie dem „Betrugskonsortium“ abgetreten werden.
• Dafür sollte er ein Handgeld von bis zu € 5.000,- bekommen und zusätzlich ein Drittel des Klagsgewinnes, soferne die Klage eingebracht und erfolgreich ausjudiziert wird, erhalten.
Die fatale Wirkung der Zession
Die Form der Zession ist juristisch klug gewählt. Im Unterschied zum
Forderungsankauf
ist in diesem Falle der Spieler selbst Kläger und haftet für Anwalts- und Gerichtskosten.
Zwar bestätigen die Betrüger dem Spieler die „Übernahme aller Kosten“.
Diese Kostenübernahmebestätigung hat allerdings nicht den geringsten Wert, weil sie durch kein Vermögen oder Einkommen der Garantiegeber gedeckt ist. Der „Pate“ selbst ist defacto mittellos, zahlreiche Gläubiger verfolgen ihn seit Jahren.
Die erste große Enttäuschung erlebt der Spieler, sobald er seine Unterschrift geleistet hat: mit der Zahlung des sogenannten Handgeldes wird er vertröstet.
Der „Pate“ hat in den letzten Monaten ein wahres Pyramidenspiel mit Helfern und Helfershelfern aufgebaut, denen er Zwischenprovisionen für die Beibringung von Spielerunterschriften verspricht.
Die Ansprache von Stammspielern ist ein leichtes Unterfangen. Viele von Ihnen führen einen persönlichen „Kampf“ gegen den Automaten oder gegen das Glück und sind für derartig hinterhältige Angaben, wie „Du wirst das verlorene Geld zurückerhalten“, leicht zugänglich. Im Laufe der Zeit prägt sich bei Spielern das Feindbild des Glücksspielanbieters ein, welches leicht für derartige betrügerische Zwecke missbraucht werden kann.
In der Betrugskette arbeitet oft auch ein nicht mit anderen Aufträgen gesegneter Rechtsanwalt, welcher durch gestundete Honorare direkter Helfer und indirekt Partner des Betrugskartells ist.
In einem besonders dreisten Fall hat der Anwalt bzw. der Spieler selbst sogar Verfahrenshilfe erschlichen bzw. ist auch ein Fall mit einer Restschuldversicherung bekannt, welche jedoch die Kosten streng gedeckelt hat.
Mit der Unterschrift und der Zessionserklärung ist der Spieler juristischer und mentaler Gefangener des „Paten“. Einerseits wird ihm schulterklopfend vorgegaukelt, dass ihm wirklich bei der Rückführung seiner Spielverluste geholfen wird und dass nur der „Pate“ und seine Gehilfen echtes Verständnis für das Leid des Spielers hätten.
Zwischenzeitlich gibt es hunderte Spieler, die auf diese Betrugsmasche hereingefallen sind und derartige Zessionen ahnungslos unterschrieben haben.
Die Zession hat strenge Regeln
Der Spieler muss in seinem eigenen Namen klagen und trägt das volle Prozessrisiko (die sogenannte Absicherung hat keinen realen Wert). Der Spieler darf den Prozess nicht z.B. wegen Aussichtslosigkeit beenden oder sich vergleichen ohne die Zustimmung des „Paten“.
Es kommt noch dicker: Der Spieler haftet gegenüber dem „Paten“ für den „Gewinnentgang“, falls er sich doch vergleicht oder die Klage zurückzieht.
Selbstverständlich hat sich der Spieler auch verpflichten müssen, dass der „Pate“ und sein Rechtsanwalt im Namen des Spielers alle eventuell fließenden Beträge (etwa durch einen Vergleich) inkassieren.
Nach den Zessionserklärungen beginnt das
das große Spielerschutz-Betrugsspiel in den Medien
Dieses Spiel läuft stets nach den gleichen Regeln ab:
Die Initiatoren des angeblichen Spielerschutzes kennen einige Journalisten, welche selbst Spieler sind oder waren, oder aber mit guten Absichten und Glauben und Verve sehr gerne Stories über den „betrogene“ Spieler in ihrem Medium abdrucken. Diese mediale PR-Arbeit der Spielerschutz-Betrüger ist eine der wichtigsten Säulen ihres Geschäftsmodells.
Medien sollen Druck auf Erzeuger und Betreiber von Glücksspielen ausüben, damit diese sich vergleichen, um angebliche Imageschäden abzuwehren. Hinter den Kulissen beginnen rege Aktivitäten zur Verbreiterung der Druckwellen. Es werden obskure Homepages gegründet, Spieler per Internet gesucht, jeweils mit dem Hinweis „Wir übernehmen das gesamte Risiko“.
Besonderen Öffentlichkeitswert haben auch die Beträge, welche die Spieler angeblich verloren haben.
Da geht es gleich um 50.000,-, 70.000,- 150.000,- 200.000,- und 500.000,- oder noch mehr Euro pro Fall.
Die weitere Vorgangsweise der Spielerschutz-Clique ist massiver Druck über konzernnahe Personen und Firmen, auch an rangniedrigere Mitarbeiter, welchen Angst gemacht werden soll, auf die Verantwortlichen der Glücksspielindustrie Vergleichsdruck auszuüben.
Die Spieler, welche sich zu einer Abtretung ihrer Forderung verleiten lassen, gehen größtes Existenzrisiko ein:
Jede Klage kostet bereits vor ihrem Einbringen hohe Anwaltsgebühren sowie Gerichtskosten für die Einbringung. Wenn diese auch hin und wieder von den Erfindern dieses Geschäftsmodells bezahlt werden (derzeit sind Spieler-Info zwei derartige Klagen bekannt.
Eine davon wird in Kürze bestimmt abgewiesen, weil die Beklagten Parteien in die Causa nicht involviert sind:
Somit hat der Kläger von Start weg viele tausende Euro für vergebliche gerichtliche Intervention bezahlt).
Ein Zivilverfahren kostet im Laufe mehrerer Jahre oftmals zig-tausend Euro für den Kläger und weitere zig-tausend Euro werden von der beklagten Seite dem Kläger in Rechnung gestellt. Die beklagten Glücksspielbetriebe schöpfen grundsätzlich alle Instanzen der Gerichtsbarkeit aus, so dass ein rechtskräftiges Urteil – wenn überhaupt – frühestens nach 3 bis 5 Jahren vorliegt.
Das Glücksspielgesetz ist derart kompliziert, so dass nur eine kleine Anzahl spezialisierter Rechtsanwälte tatsächlich durchblickt. Spieler-Info.at sind im Laufe der Jahre der erfolgreichen Tätigkeit gegen das illegale Glücksspiel insbesondere die Kanzleien Böhmdorfer & Schender und Höhne, In der Maur & Partner (Mag. Georg Streit) mit ihren fundierten Expertisen bekannt. Auch die Grazer Kanzlei Greiml & Horwath hat Erfahrung mit dem Glücksspielgesetz.
Die rechtlichen Fallen im Laufe des Verfahrens sind mannigfach
• Der Spieler muss seine Geschäftsunfähigkeit nachweisen (in Österreich ist jeder für sich selbst verantwortlich).
• Der Spieler muss den Betreiber bzw. Erzeuger von Geldspielgeräten gesetzeswidriges Verhalten nachweisen.
• Der Spieler muss nachweisen, wie er zu der von ihm angegebenen Summe gekommen ist bzw. den Geldfluss dokumentieren.
• Der Spieler muss auch rückwirkend nachweisen, auf welchen Geräten er zu welchem Zeitpunkt gespielt hat.
• Vor allem aber muss er nachweisen, dass das Gerät als solches nicht gesetzeskonform ist.
• Oder er weist nach, dass der Betreiber z.B. eines Geldspielautomaten keine gültige österreichische Konzession vorweisen kann.
Relativ einfach gelingt dies bei Standorten und Geräten bzw. im Online Spiel, wo zumeist in Österreich keine rechtsgültigen Konzessionen vorhanden sind. Ein Urteil gegen bet-at-home vom Landesgericht Linz verurteilte bet-at-home zu einer Zahlung von 950.000,- Euro. Grund ist das Nichtvorhandensein einer gültigen österreichischen Konzession für das angebotene Spiel. Jene Standorte, welche auf Spieler-Info.at im jeweiligen Bundesland aufgezeigt werden, weil diese ohne gültige Glücksspielkonzession spielen, wären ebenfalls sehr wahrscheinlich klagswürdig.
Sehr häufig wird irrtümlich ohne genaue Kenntnis der Gesetzessituation das Argument des „Kleinen Glücksspiels“ gebracht, wo angeblich Einsätze von 5,- Euro und Gewinne in Höhe von 20,- Euro nicht überschritten werden dürfen.
Zwischenzeitlich ist gängige Judikatur, dass die Justiz (wir reden hier nicht Verwaltungsgerichtsbarkeit, sondern von Strafgerichten) sogenannte Bagatelle-Spiele unter 20,- Euro Einsatz nicht verfolgt.
Der § 168 StGB für illegales Glücksspiel ist defacto „totes Recht“
Die Gesetzgebung im Glücksspielrecht hat sich auf die Verwaltungsstrafebene verschoben. Juristische Details können die genannten Rechtsanwaltskanzleien sowie auch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) – SOKO Glücksspiel Leiter Wilfried Lehner, MLS, nennen.
Auch das Thema der sogenannten Serienspiele mit Würfel etc. ist längst juristisch geklärt und greift in der Praxis bei der Staatsanwaltschaft nicht.
Alle diese komplizierten Fakten zum Glücksspielrecht und damit zum positiven Abschluss eines Schadenersatzprozesses bewirken, dass der sogenannte Zessionär, also jener Spieler, der seine angebliche Forderung dem Betrüger-Konsortium angetreten hat, nun in der Kostenfalle hängt:
Beendet er den Prozess – das ist ihm laut Zessionsvertrag eigenständig nicht erlaubt – muss er alle bisherigen Klagskosten, auch die des Gegners, bezahlen. Auch droht ihm selbst wiederum eine Schadenersatzklage des „Paten“.
Führt er den Prozess fort, wird die Kostenlawine und damit sein persönliches Risiko immer größer, auch dann, wenn der Anwalt auf Kredit arbeitet.
Am Ende hat der ahnungslose Kläger einen riesigen Schaden, welcher einen Privatkonkurs unvermeidlich macht.
Das „Klags-Konsortium“ hat wohlweislich zu ihrem Schutz und zum Zwecke der Ausbeutung ahnungsloser Spieler die
Zession
anstelle des
Forderungsankaufs
gewählt.
Es gab in den vergangenen Jahren etwa 10 Fälle, wo Forderungen angekauft wurden. Der Ankäufer musste jedoch nach intensiver Prüfung durch qualifizierte Rechtsanwaltskanzleien feststellen, dass all diese angeblichen Forderungen von Spielern rechtlich irrelevant und nicht klagbar sind.
Diese zur Zession völlig anders gelagerten Fälle werden nun im Konsortium der Betrugs-Spielerschützer als „Beweis“ geführt, dass Vergleichsergebnisse oder das Herausholen von Geld mittels angeblicher Vergleichs- oder Abschlagszahlungen möglich ist.
Mit diesen völlig falschen und unrichtigen Vergleichen locken die Betrüger den rechtlich ahnungslosen Spielern die Unterschrift heraus.
Beim Forderungsankauf würde die angebliche Berechtigung und mögliche Klagsfähigkeit einer Forderung dem Käufer rechtlich übertragen. Voraussetzung ist natürlich, dass er für den Forderungsankauf tatsächlich einen Betrag an den Spieler bezahlt.
Beim Forderungsankauf ist die Angelegenheit also für den Spieler wesentlich günstiger und anders: Der Käufer übernimmt alle Rechte und bezahlt dafür einen Fixpreis, welcher in den zitierten Fällen jenen Spielern ausbezahlt wurde, die gewisse Forderungen behaupteten, welche sich im Nachhinein als unrealistisch herausstellten.
Zessionen versteckt der Käufer hinter der Bedingung wie z.B. Geheimhaltung und dass der Kläger die Klage nicht eigenmächtig beenden darf und der Zessionsempfänger jedoch 2/3 des Gewinnes einstreift.
Die für den Kläger unangenehmste und risikoreichste Differenz zu Forderungsankauf liegt darin, dass er persönlich als Kläger auftritt und auch persönlich für alle Kosten haftet.
Das Risiko liegt eindeutig beim Kläger, also dem Spieler. Den Gewinn – falls es einen gibt – streift der „Pate“ bzw. seine Klagshelfer ein. Er scheint auch in den Zessionsverträgen als alleiniger Bezugsberechtigter auf.
Die Unterschriften-Sammelwut des „Paten“ erklärt sich von selbst
Je länger die Liste, je höher die angeblich verspielten Beträge, desto bedeutungsvoller ist der „Kampf“ gegen die Glücksspielindustrie.
Und jetzt sind wir beim einem der wichtigsten Themen
Die unfreiwillige Unterstützung derartiger Praktiken durch manche Journalisten und Medien.
Durch die mittels Medienberichten erreichte Glorifizierung des „einsamen Kämpfers“ gegen die angeblich ach so böse Glücksspielindustrie bekommt dieser bei einfachen Gemütern seinen so heiß begehrten Status für weitere Betrugsversuche.
Nicht nur das: Der „Pate“ bekommt das sehnlichst erhoffte Selbstwertgefühl, er ist süchtig auf wichtig …
Leider recherchieren manche Journalisten aus Zeitgründen oder weil sie sich die Story in der selbst erklärenden Form durch Recherche nicht zerstören wollen, wenig bis gar nicht. Würden sie recherchieren, hätten sie festgestellt, dass die Zentralfiguren unter dem Deckmantel des Spielerschutzes persönlich hunderttausende Euro vom Verkauf wertloser Adresslisten und ihrem vorgeblich heroischen Kampf gegen die Glücksspielindustrie erzielt haben. Immer wieder finden sie insbesondere kleine illegale Betreiber von Geldspielautomaten, welchen sie kurzfristig Bargeld herauslocken können, um dem „gehassten“ großen industriellen Mitbewerber eins auszuwischen.
Würden Journalisten sorgfältig diese Hintergründe recherchieren oder schlicht Spieler-Info.at nachlesen, könnten diverse Berichte gar nicht erst erscheinen.
Vor allem aber wird in keinem bisher erschienenen Medienbericht auf die Basis des angeblichen Spielerschützers eingegangen, nämlich der Frage, ob der Spieler tatsächlich durch Verschulden des Glücksspielbetriebes Geld verloren hat. Spieler-Info.at recherchierte u.a., dass manche der Personen, welche auf der Liste mit hohen Beträgen von mehreren hunderttausend Euro Spielverlust aufscheinen, lediglich die Mindestsicherung als Einkommen nachwiesen können.
Ein echtes Problem werden die Spielerschutz-Kartellbrüder erst bekommen, wenn die von Ihnen betrogenen Spieler ihre Kosten zurückfordern oder nur jene Beträge einfordern, die ihnen versprochen wurden, damit sie die Zessionserklärung unterschreiben und sich auf die angebliche Forderungsliste mit vollem Namen und Adresse stellen lassen.
Wie kriminell und abgehoben dieses Spielerschutz-Kartell inzwischen agiert, ersieht man aus der Entwicklung der angeblichen Forderungen für eine Sammelklage. Waren es vor einigen Jahren noch 10 Millionen Euro, so ist der mafiöse „Pate“ dieser „Vereinigung“ bei 250 Millionen Euro gelandet. Nicht zu vergessen, dass auch bei einer Sammelklage, falls diese überhaupt zugelassen wird, jeder einzelne Fall akribisch dokumentiert und das Fehlverhalten des Glücksspielbetreibers nachgewiesen werden muss.
Selbstverständlich gibt es berechtigte Anlässe zu einer Klage gegen Glücksspielbetreiber. In den letzten Jahren gingen immer wieder Fälle durch die Medien, welche auch zugunsten des klagenden Spielers entschieden oder zwischen dem Glücksspielbetreiber und dem Spieler ein Vergleich geschlossen wurde.
Selbstverständlich will und wird Spieler-Info.at jede berechtigte Forderung so weit als möglich mittels Kontakten oder durch Vermittlung eines seriösen fachkundigen Anwaltes unterstützen.
Voraussetzung für jede Unterstützung ist jedoch ein durch einen wirklich unabhängigen Sachverständigen erstelltes Gutachten über die zivilrechtlichen Chancen einer Spielerklage. Seriöse Rechtsanwaltskanzleien würden niemals eine Expertise aus der Hand geben, welche nicht durch höchste Glaubwürdigkeit unterlegt ist. Schließlich haften sie unter gewissen Umständen für eine derartige Expertise.
Die Einholung einer Rechtsauskunft von einem glaubwürgen Anwalt ist jedoch einer der wichtigsten ersten Schritte. Damit sieht auch der Spieler, welcher sich vermeintlich über den Tisch gezogen oder betrogen fühlt, ob er eine echte Chance hat. Aus kaufmännischer Sorgfalt muss und soll jeder einzelne Fall überprüft werden, bevor beim Spieler Hoffnungen geweckt werden oder dieser in den finanziellen Ruin getrieben wird. Spieler-Info.at ist bereit entsprechend fundiert dokumentierte Fälle auf seine Kosten Rechtsanwälten zur Begutachtung vorzulegen.
Für weitere Hinweise, welche selbstverständlich vertraulich behandelt werden, können Sie sich an Spieler-Info.at – kontakt@spieler-info.at, das BMF oder die SOKO Glücksspiel wenden.
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