Mit dem Abgabenrechtsänderungsgesetz 2012 wurden auch einige Bestimmungen des Glücksspielgesetzes in NÖ geändert.
Die gestern im NÖ-Landtag beschlossene Gesetzesänderung sieht vor, dass in Sinne einer harmonisierten Vorgangsweise zwischen Bund und Ländern angepasste Regelungen zu Glücksspielautomaten auch in das NÖ Spielautomatengesetz aufgenommen werden.
Im Detail soll die Änderung eine fortdauernd zeitlich limitierte Konzessionsausübung gewährleisten.
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