Das Berliner Spielhallengesetz ist verfassungsgemäß. So lautet im Kern das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts.
Zu entscheiden hatte das Gericht über Klagen von drei Spielhallenbetreibern, die das Gesetz bzw. einzelne seiner Regelungen für rechtswidrig und unwirksam hielten. Die Klagen wurden in vollem Umfang abgewiesen, eine Berufung ist möglich.
Berlin hat das strengste Spielhallengesetz in Deutschland. Das Gesetz wurde parteiübergreifend von mehr als 90% der Abgeordneten beschlossen und ist am 2. Juni 2011 in Kraft getreten. Die Praxis zeigt: Das Gesetz wirkt, die Spielhallen-Flut ist gestoppt. Zuvor hatte die Zahl der Spielhallen in Berlin explosionsartig zugenommen.
Anzahl der Geldspielgeräte von 12 auf maximal 8 verringert
Das Berliner Spielhallengesetz ist durch das Gericht in vollem Umfang bestätigt worden. Nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 Grundgesetz ist das Land für das Recht der Spielhallen zuständig und darf diese Regelungskompetenz nutzen. Das Gesetz verstoße weder gegen die Berufsfreiheit, den Schutz des Eigentums oder den Gleichheitsgrundsatz.
Die Restriktionen des neuen Rechts seien durch das übergeordnete Interesse, die Spielsucht zu bekämpfen, gerechtfertigt.
Auch die im Gesetz verankerten Übergangsfristen wurden bestätigt. Nach fünf Jahren erlöschen am 31. Juli 2016 alle Genehmigungen für bestehende Hallen, dann gilt nur noch neues Recht. In bestehenden Spielhallen muss zwei Jahre nach Inkrafttreten, also bereits im Juni 2013, die Anzahl der Geldspielgeräte von 12 auf maximal 8 verringert werden.
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