Mit dem „Bericht über die Tätigkeit der Abgabenbehörden im Bereich verbotener Ausspielungen 2010 bis 2012“ informiert Finanzministerin Maria Fekter den Nationalrat über den Kampf der Finanzpolizei gegen das illegale Glücksspiel.
Die Finanzpolizei, die ihre operative Kontrolltätigkeit im Juli 2010 aufgenommen hat, schult ihre Mitarbeiter laufend, damit sie mit technischen Umgehungsmöglichkeiten der illegalen Betreiber Schritt halten zu können. Auch steht die Finanzpolizei im permanenten Informationsaustausch mit Bezirksverwaltungsbehörden und Landespolizeidirektionen und arbeitet eng mit den Polizeidienststellen zusammen.
Illegale Ausspielungen – beschlagnahmte Geräte
Beschlagnahme illegaler Glücksspielgeräte, Sicherung von Beweisen und auch Betriebsschließungen sind die Folgen der meisten Kontrollen vor Ort. Außerdem führt die Finanzpolizei Ermittlungen zur Feststellung der abgabenrechtlichen Seite des Glücksspiels durch, da illegale Glücksspiele vielfach unversteuert oder mit enormen Umsatzverkürzungen betrieben werden.
132 Amtsbeschwerden hat die Finanzministerin gegen Entscheidungen der Unabhängigen Verwaltungssenate im Bereich Glücksspiel erhoben und bislang hat der Verwaltungsgerichtshof – soweit die Verfahren abgeschlossen wurden – den Beschwerden des Ressorts Folge geleistet.
Insgesamt hat die Finanzpolizei ihre Kontrollen gemäß Glücksspielgesetz von 85 im Jahr 2010 auf 401 im Jahr 2011 und weiter auf 684 im Jahr 2012 gesteigert. 2010 wurden sieben Strafanzeigen (2011: 22; 2012: 10) eingebracht. 2010 hat die Finanzpolizei 387 Glücksspielgeräte und sonstige Gegenstände beschlagnahmt (2011: 1.515; 2012: 2.138 Geräte und 66 sonstige Gegenstände). 2010 wurden 24 Verfahren zur Einziehung beschlagnahmter Gegenstände eingeleitet (2011: 109).
Bericht über die Tätigkeit der Abgabenbehörden im Bereich verbotener Ausspielungen 2010 bis 2012