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„Total-Verbot“ von Geldspielgeräten in der Steiermark würde die Situation vor Ort nicht verändern

Im Landtag ließ LH Voves nicht erkennen, welchen Weg er einschlagen willIn einer aktuellen Presseaussendung fordert die KPÖ-Steiermark von der SPÖ zu ihrem im Programm für die Nationalratswahl geforderten „Game over für das Kleine Glücksspiel“ Farbe zu bekennen.


In der Steiermark wurden bisher keine Lizenzen vergeben. Laut Aussagen des zuständigen Ausschussvorsitzenden LAbg. Hannes Schwarz (SPÖ) soll der steirische Landtag noch in diesem Sommer eine Entscheidung treffen. Zwar hat die steirische SPÖ auf ihKlubobfrau Claudia Klimt-Weithalerrem letzten Landesparteitag einstimmig – also mit der Stimme des Landeshauptmannes – einen Ausstieg aus dem Automatenspiel beschlossen, doch im Landtag ließ LH Voves auch auf mehrere KPÖ-Anfragen nicht erkennen, welchen Weg er einschlagen will. …….. Die KPÖ sieht durch die Aussagen des Verfassungsrechtsexperten Heinz Mayer ihre Befürchtungen bestätigt: Sind die Lizenzen einmal vergeben, in der Regel auf 15 Jahre, ist ein Ausstieg kaum noch möglich. Dies würde, so Mayer, einen Eingriff in die Eigentums- und Erwerbsfreiheit darstellen.

LAbg. Klimt-Weithaler: „Wien hat gezeigt, dass auch einzelne Länder aus dem Kleinen Glücksspiel aussteigen können. ………… Das Land darf die Spielsucht nicht fördern, nur weil es für manche ein gutes Geschäft darstellt.“

Die KPÖ fordert seit Jahren den Ausstieg aus dem „Kleinen Glücksspiel“ und vertritt diese Position im Landtag mit Nachdruck.

Die Realität sieht anders aus: ein offizielles „Total-Verbot“ von Geldspielgeräten in der Steiermark würde die Situation  vor Ort – in Bezug auf das Angebot – nicht verändern.

Langjährige Studien und Erfahrung von Spieler-Info.at zeigen, dass in  jeden Bundesländern, in denen das Automaten-Glücksspiel total verboten war und ist –  z.B. Salzburg, Tirol, Vorarlberg, bis vor kurzem auch Oberösterreich und Burgendland – eine ungeheure Dichte an illegalen Geldspielgeräten wuchert.

Dort sind „getürkten“ Spielprogrammen, Abzocke der Spieler und Steuerhinterziehung Tür und Tor geöffnet.

Weshalb? – wo es doch ein „Verbot“ gibt: Weil leider die Behörden dieser ungeheuren kriminellen Energie der Betreiber von illegalen Geldspielgeräte nicht gewachsen sind,

wenn nicht legale Anbieter für Markt-Fairness, kontrolliertes Angebot und auch massive Anzeigen gegen illegale Anbieter sorgen.

Das ERSTE „positive“ Musterland für das neue Glücksspielgesetz ist NÖ

Hier gelten bereits die neuen Glücksspiel-Bestimmungen mit echter Zutrittskontrolle, Spiel-Unterbrechungen, Auszahlungskontrolle und Anschluss aller Geräte an das Rechenzentrum des BMF.

Vor allem aber: die massive Reduktion des Angebotes für Geldspielgeräte und ebenso massive Bekämpfung des illegalen Angebotes (leider gibt es auch in NÖ noch immer einige schwarze Schafe).

Nicht zu vergessen: ein „VERBOT“ „aller Geldspielgeräte“ gibt es auch juristisch NICHT:

Zwar könnte das ehemalige sogenannte „Kleine Glücksspiel“  in der Steiermark auslaufen und somit verboten bleiben, das betrifft jedoch NICHT eine unbeschränkte (!) Anzahl von Geldspielgeräten (sog. VLT-Geräten) für „WINWIN“, eine Tochterfirma der Casag und der Österr. Lotterien.

Diese spielen legal mit einer unbeschränkten, österreichweiten Automaten-Lizenz (ohne besondere Beschränkungen des Spieles und ohne besondere Spielerschutz-Vorschriften)  und bauen ihr Angebot sukzessive österreichweit aus – während „Gutmeinende“ sich auf das „Kleine Glücksspiel“ konzentrieren …

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