Eine der großen Errungenschaften der letzten Glücksspiel-Novelle ist die Anbindung ALLER Geldspielgeräte an das Bundesrechenzentrum.
Diese technische Anbindung basiert auf dem von der GSA (Gaming Standard Association) freigegebenen Protokoll „G2S“, welches international von führenden Automatenherstellern unterstützt wird.
Vorbild war z. B. Italien – dort läuft dieses Kontrollsystem nachhaltig und erfolgreich seit Jahren.
Zweck der Anbindung jedes Geldspielgerätes an das Bundesrechenzentrum (BRZ) ist die lückenlose Kontrolle aller gesetzlich vorgeschriebenen Spielerschutzmaßnahmen nebst Kontrolle der Geldflüsse eines Automaten-Betriebes sowie die ordnungsgemäße Besteuerung.
Zweifelsfrei reduziert diese strenge Maßnahme durch vorbildlichen Spielerschutzmaßnahmen (z.B. Ruhezeiten), Programmkontrolle sowie auch anonymisierte Erfassung des Spielverhaltens zumindest anfangs die Einspielergebnisse.
Besonders den illegalen Geldspielgeräte-Anbietern ist diese Maßnahme der Kontrolle ein Strich durch die Rechnung – im wahrsten Sinne des Wortes.
In Hinkunft ist die Kontrolle eines Geldspielgerätes sehr einfach: Ist das Gerät am BRZ angeschlossen, ist es LEGAL … alle anderen sind illegal!
Außerdem werdend 0,1 Prozent ALLER Geldspielgerät-Umsätze an die Stabstelle im BMF (Spielsucht-Prävention) abgeführt, sodass dort ein zweckgebundener Fonds zugunsten der Prävention der Spielsucht und Forschungen etc. gespeist wird.
Der CASAG ist der Anschluss – und auch die 0,1 prozentige Abgabe für die Spielsucht-Prävention – ein voraussehbarer Dorn in der Bilanz.
Sie möchte am liebsten, dass BEIDE Maßnahmen für die CASAG NICHT gelten!
Jetzt rächt sich die wenig nachvollziehbare „Automaten-Politik“ der CASAG: so ziemlich alle weltweit bekannten Geldspielgeräteerzeuger sind in den Automaten-Sälen der CASAG-Betriebe – inklusive WINWIN – präsent.
Je geringer die Stückzahl und je weiter entfernt der Erzeuger, desto geringer ist das Interesse an einem laufenden Service oder einer Geräte-Modernisierung von Seiten dieser weltweit verstreuten Erzeuger-Familie.
Der Weltmarktführer vor der Haustüre – Novomatic – wurde stets als „Gegner“ betrachtet, entsprechend rar sind die Geräte der Novomatic in den Casinos der CASAG oder der Spielhallen-Tochter WINWIN.
Das technische System der Anbindung ist tatsächlich KEINE österreichische Erfindung, es wurde lediglich von den Österreichern übernommen und gesetzlich geregelt.
Die Casinos arrangieren sich mit den technisch versierten Spezialisten für Vernetzungen von Glücksspiel-Betrieben (es gibt davon weltweit mehrere Anbieter). Von den technischen Spezialisten für Vernetzungen werden auch verschiedene Finanzierungs- und Kooperations-Modelle angeboten, sodass eine „ sofortige Voll-Finanzierung“ durch langfristige Vereinbarungen de facto nicht notwendig ist.
Die Casinos müssen diese Investition nicht en bloc schultern sondern können diese aus dem Cash-Flow bequem auf einen langen Zeitraum aufteilen – man muss es nur WOLLEN.
Dann allerdings würde sich das von der CASAG vorgebracht Argument der „zu hohen Investitionskosten“ und angeblichen „Lex Novomatic“ schnell in Luft auflösen!
Derzeit kann eher von einer „Lex CASAG“ gesprochen werden, welche von dieser angepeilt wird.
Die relativ schlechten Jahres-Ergebnisse der CASAG haben in Wahrheit andere Gründe.
Bei sehr zufriedenstellenden Einspielergebnissen ist die Ertragslage der österreichischen Casinos nicht berauschend – ganz abgesehen vom Verlustbringer Casinos Austria international.
Oftmals mangelnde Kontrollsystem an den Spieltischen, in Relation zu anderen europäischen Casinos viel zu hohe Personalkosten und ein fast schlaraffenland-ähnliches Wohlfühl-System (man ist an die österreichische Nationalbank erinnert) drücken das Jahresresultat.
Dr. Leo Wallner, der Vorgänger von Dr. Karl Stoss in der Rolle des allmächtigen Vorstands-Vorsitzenden der CASAG-Lotterien-Gruppe vertrat eine typisch österreichische Ertrags- und Personal-Politik: Der Ertrag sollte für die Anteilsinhaber (Eigentümer) des Konzerns stets knapp über dem „Sparbuch-Zins“ liegen. In kleiner Runde meinte Dr. Leo Wallner, dass er deshalb fast nur Banken oder institutionelle Eigentümer in die CASAG/Lotterien Gruppe „hineingelassen“ habe, weil diese eben den berühmten „Sparbuch-Zinssatz“ gewöhnt sind und sich königlich freuen, wenn der Konzern ein bisserl mehr abwirft.
Die zweite Maxime war die strenge Aufteilung zwischen roter und schwarzer politischer Zugehörigkeit – sowohl die Eigentümerstruktur als auch die Struktur der Führungs-Ebene betreffend.
Der Betriebsrat hat seit Jahrzehnten in der CASAG-Lotterien-Gruppe maßgeblichen Einfluss.
Der Betriebsratsobmann , Herr H., war der EINZIGE Gewerkschaftsfunktionär (Finanzchef der gesamten Gewerkschaft im Nebenberuf), welcher den Titel „Kommerzialrat“ erhielt. Man staune – der Herr Betriebsratsobmann als Kommerzialrat. Als Draufgabe kam noch der Titel „Präsidialrat“ hinzu. Diese letztere Titulierung stimmte innerhalb der CASAG-Lotterien-Gruppe hundertprozentig.
Der Betriebsrat hat jahrzehntelang den Betrieb von Geldspielgeräten untersagt, weil er fürchtete, dass der „Tronc“ (Trinkgeld am Spieltisch) geschmälert werden würde.
Die salomonische Lösung: Auch vom Automaten-Umsatz gibt es nunmehr die Beteiligung der Mitarbeiter.
Und: Der ehemalige Betriebsrat hat z.B. auch verhindert, dass die Video-Überwachungs-Kameras an den Spieltischen tatsächlich „angeschlossen“ werden. Motto: „Unser Personal braucht keine Überwachung und Kontrolle“ … die Video-Kameras waren reine „Attrappe“.
Verständlich, dass sich bei derart fürstlicher Gebarung die Anbindung an das BRZ und die Automaten-Abgabe für Spielsuchtprävention schwer rechnet und nicht erwünscht sind.
Allerdings sollte man das auch deutlich sagen und nicht von „Lex Novomatic“ oder ähnlichen Unsinnigkeiten reden.
Eher kann man von einem Wunsch nach einer „Lex CASAG“ sprechen!
Um der Wahrheit die Ehre zu geben: Der aktuelle Vorstandsvorsitzende Dr. Karl Stoss kämpft sicher schwer gegen die von seinem Vorgänger eigeführten Privilegien. Solange die Eigentümer „zufrieden“ sind, wird sich das schwer ändern lassen.
NUR nach „Normalisierung“ der Kostenstruktur wird die Monopol-Perle branchenübliche Gewinne erzielen. Dann wäre auch die aktuelle Umsetzung der Novellierung nebst Anbindung an das BRZ KEIN Problem.