In den letzten – wie auch vorangegangenen – EuGH-Anrufen und EuGH-Urteilen ging es insbesondere um die Frage, ob das österreichische Glücksspielgesetz dem Spieler-Schutz und dem Kampf gegen Geldwäsche, Betrug und illegales Glücksspiel entspricht bzw. vorranging diese Motive bei der Glücksspiel-Konzessionierung umsetzt.
Die Gegner behaupten, das Glücksspielgesetz sei nur aus fiskalischen Gründen geschaffen worden.
Es gibt jedoch einen bis dato nicht wirklich dargestellten BEWEIS, dass das österreichische Glücksspielgesetz sehr wohl diesen Voraussetzungen genügt: Die unzähligen Strafanzeigen und Verfahren – seit Jahren – gegen illegales Glücksspiel BEWEISEN doch, dass dieses Glücksspielgesetz auch zum Spieler-Schutz eingesetzt wird.
Es gibt KEINEN BESSEREN Spieler-Schutz als die Eliminierung illegaler Geldspielgeräte, welche ohne Kontrolle bespielt werden können. Im Gegensatz zu legalen Angeboten, welche strengste Zugangs-Kontrollen etc. aufweisen.
Diese Bestimmungen des österreichischen Glücksspielgesetzes sind europaweit „vorbildlich“
Die illegalen Anbieter schaffen nicht nur den Boden für illegales Glücksspiel sondern auch für grassierende Spielsucht, auch unter Jugendlichen.
Der Staat bekämpft diese mit seiner Finanz-Polizei und den österreichischen Behörden mit Hilfe privater Initiativen der LEGALEN Anbieter.