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Finanzpolizei ist wieder „fleißig“ unterwegs: mehr als 140 Beschlagnahmungen seit Jänner 2014!

Finanzpolizei im EinsatzDie seit 1.3.2014 rechtskräftige Verschärfung des Glückspielgesetzes greift wirkungsvoll: während es im Jänner und Feber noch eine bescheidene Anzahlen von Beschlagnahmungen illegaler Geldspielgeräte gab, ist im März und April „neuer Schwung“ nachweisbar.


Die illegalen Geldspiel-Betreiber leben TEUER: Das verschärfte Gesetz lässt Strafen PRO Gerät und pro Verstoß zu.

In der Praxis ist also die Mindeststrafe für 5 illegale Geräte an einem Ort gleich 30.000 Euro, die progressiv bei weiteren Verstößen steigt.

(Bei Nichteinbringung, wie in Verwaltungs-Strafverfahren üblich, ersatzweise Haft).

 

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