Ein Klares Urteil vom Europäischen Gerichtshof zum Glücksspielstaatsvertrag besagt, dass Glücksspiel beschränkt werden darf, wenn es dem Wohl der Allgemeinheit dient.
Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass der Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland in seiner jetzigen Ausgestaltung bestehen bleiben kann, trotz der früheren Sonderregelung in Schleswig-Holstein.
Ein Wettanbieter aus Gibraltar hatte Schleswig-Holstein geklagt – es stelle das deutschlandweite Online-Wettverbot insgesamt in Frage. Das sah das Gericht in Luxemburg nicht so.
Das EuGH-Urteil bekräftigt somit die Glücksspiel- und Verbraucherschutzpolitik der Sozialdemokraten: „Die Menschen müssen vor Suchtgefahr und kriminellen Aktivitäten im Bereich von Online-Glücksspielen geschützt werden“, betont die SPD-Verbraucherschutzexpertin Evelyne Gebhardt und begrüßt die Entscheidung der obersten europäischen Richter. „Der Verbraucherschutz und das Wohl der Allgemeinheit müssen über dem freien Wettbewerb stehen. Daher freue ich mich, dass sich der EuGH um die Belange und den Schutz der Verbraucher in Deutschland ausgesprochen hat.“
Da Online-Glückspiel keine Grenzen kenne, bedürfe es deshalb starker und effektiver Schutzbarrieren. „Nicht Liberalisierung des Glücksspielmarktes, sondern effektive Regeln brauchen die Menschen“, so die SPD-Abgeordnete Evelyne GEBHARDT.
Die konservativ-liberale Landesregierung Schleswig-Holstein sei 2012 mit der Liberalisierung des Glücksspielsektors mit schlechtem Beispiel voran gegangen. Die seit Anfang 2013 SPD-geführte Landesregierung hat schließlich mit dem Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag die Sonderregelung beendet. „Und das ist gut so.“
Hintergrund:
Schleswig-Holstein war dem Glücksspielstaatsvertrag vorerst nicht beigetreten, sondern hat seinen Glücksspielmarkt in 2012 liberalisiert. Damit hatte sich Schleswig-Holstein nicht weiter an dem von allen sechzehn Bundesländern geschlossenen Glücksspielstaatsvertrag beteiligt. Im Januar 2013 bat der Bundesgerichtshof die Luxemburger Richter um Auskunft, ob die unterschiedliche Rechtslage innerhalb Deutschlands gegen EU-Recht verstößt. Der Staatsvertrag zum Glückspielwesen in Deutschland schafft bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für den Glücksspielsektor in Deutschland. Ziel ist es, die Entstehung von Spielsucht zu bekämpfen und insbesondere den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten.