Der ORF-Report zeigte konzentrierte Angebote im 5. Wiener Gemeindebezirk des in wenigen Wochen in Wien historischen „Kleinen Glücksspiels“.
Damit soll das dichte Glücksspielangebot in einem Wiener Bezirk mit geringem Durchschnittseinkommen und hohem Anteil an Bewohnern mit Migrationshintergrund dargestellt werden. Auch Spieler-Info.at ist strikt gegen ein derart dichtes Automatenangebot und gegen die „Kammerln“, welche sich in Wien in den letzten zehn Jahren wabenartig verbreitet haben.
Das war auch der Grund, weshalb Spieler-Info.at bereits seit 2006 auf eine Novellierung des Glücksspielgesetzes drängte.
Im ORF-Report fehlt die gelungene Novellierung des österreichischen, und damit auch des Wiener Glücksspielgesetzes vollständig.
Vom unhaltbaren, aktuellen, nur noch wenige Wochen dauernden Zustand wurde von politischen Minderheiten lautstark eine Brücke zum „TOTALVerbot“ der Geldspielgeräte in Wien geschaffen, so kritiklos der ORF-Report.
Ganz vergessen („übersehen“) wurde im Bericht die praxisbezogene, vorbildliche Reparatur – also die umfangreiche Novellierung – des Glücksspielgesetzes und damit des aufgezeigten Missstandes durch den strengsten, modernsten Spielerschutz weltweit. (So wie bereits in NÖ, OÖ, Burgenland und bald in Kärnten und der Steiermark praktiziert.
Siehe dazu unsere Berichte:
WEM nutzt die Novellierung des österreichischen Glücksspielgesetzes?
Neues Glücksspielgesetz bringt optimalen Spielerschutz
Glücksspiel: Österreich setzt modernste, wirkungsvolle Spielerschutz-Maßnahmen
Regierungsprogramm zum Glücksspiel: Strenge, klare Gesetzes-Novellierungen!
Für den Spieler, den Konsumenten, wäre also die Übernahme des strengen neuen Glücksspielgesetzes auch in Wien die einzige praktikable, richtige Lösung gewesen.
Vom nur noch wenige Wochen dauernden Missstand des Uralt- Glücksspielgesetzes aus 1981 bis zum neuen Wiener Totalverbot wurde nunmehr nahtlos eine Brücke geschlagen!
KORREKT wäre die deutliche Reduktion des Automatenangebotes, strengste Zutrittskontrollen, Anbindung an das Bundesrechenzentrum und weitere Maßnahmen für den aktiven, vorbeugenden Spielerschutz gewesen.
Auch ist der Hinweis im ORF-Report, dass es in Wien nun „keine Spielautomaten ab 1.1.2015 geben dürfe“, unrichtig. „Vergessen“ wurde im Bericht auf die 5.000 (!) österreichweit gültigen VLT-Geldspielautomaten-Konzessionen, ohne nennenswerte Spiel-Beschränkung, über welche die CASAG/Lotterien-Gruppe verfügt.
NICHT gestellt wurde im ORF-Report auch die Frage, weshalb in jenen Wiener Bezirken mit besonders hoher Automatendichte diese Geldspielgeräte exakt an diesen Orten in Betrieb sind.
Unter der berechtigten Annahme, dass Geldspielgeräte von den Betreibern nur dort aufgestellt bleiben, wo entsprechende Einnahmen (etwa 6.000 – 7.000 Euro pro Geräte und Monat als Kasseninhalt) Monat für Monat erzielt werden, liegt doch in der Dichte des Angebotes im Verhältnis zum statistischen Einkommen der dort wohnenden Bevölkerung auf den ersten Blick ein krasses Missverhältnis vor!
Geht man davon aus, dass auch durchschnittlich verdienende Personen oder Personen mit Mindesteinkommen nicht in der Lage sind, derartig hohe Beträge LAUFEND, Monat für Monat, Jahr für Jahr, in diese Spiel-Kammerln zu tragen und dort zu verlieren, muss erklärt werden, WOHER diese Beträge kommen, welche dort nachweislich laufend verspielt werden.
Die „harmlose Erklärung“: Das Automaten-Glücksspiel dient nur zur Unterhaltung mit Kleinstbeträgen, deshalb können diese „Kammerln“ auch lange besetzt bleiben … der Konsument (Spieler) spielt lieber am Automaten als im Internet, auf einer Spielkonsole oder auf dem Handy. Getränke gibt es dort zumeist kostenlos, was auch ein Verweilmotiv wäre.
Die „realistische Erklärung“: Das Automatenspiel-Angebot in diesen aufgezeigten Wiener Bezirken (und auch z.B. in den „Automaten-Verbotsländern“ Salzburg, Tirol, Vorarlberg) ist in jenen Stadtgebieten besonders dicht, wo es „GRAUE Finanzströme“ gibt, welche an der Finanz vorbei fließen.
Der Spieler kann nur das Geld verlieren, über welches er VERFÜGT!
Spieler-Info.at kennt die wahrlich tragischen Schicksale von echten, oftmals pathologischen Spielern. Diese zerstören nicht nur ihre eigene Existenz, sondern auch oft die ihrer Familie und Angehörigen. DESHALB gab es die Glücksspiel-Novellierung 2010: Damit wird klar geregelt, dass NUR jene Personen spielen dürfen, welche sich auch entsprechend ihrem nachgewiesenen Einkommen verhalten! Damit kann gemäß dieser neuen Regelung nur Geld verspielt werden, welches der Spieler auch OFFIZIELL zur Verfügung hat!
NICHT berichtet wurde im ORF-Report auch über die ordnungspolitisch sinnvolle fiskalische Abschöpfung der Umsätze aus dem Automaten-Glücksspiel!
In Wien müssen bis Ende 2014 für jeden Geldspielautomaten pro Monat im VORHINEIN 1.400 Euro an das Land Wien als „Vergnügungssteuer“ abgeführt werden.
Das Land Wien erreichte damit zweierlei: eine „Deckelung“ des Angebotes und eine TOTALE Kontrolle des Automatenangebotes: Wurde die Vergnügungssteuer nur einige wenige Tage zu spät bezahlt, kam der LKW des Magistrats – und weg war der Automat.
Weitere 20 % des eingenommenen Kasseninhaltes muss der Betreiber an den Fiskus abführen.
Somit leistet jeder Geldspielautomat etwa 45-50 % seines Umsatzes (Spieleinsatz minus Gewinnauszahlung) an STEUERN bzw. ABGABEN. Diese „Abschöpfung“ von Spielumsätzen, damit auch die Abschöpfung „GRAUER Einkommen“, hat zweifellos eine umverteilende Wirkung zu Gunsten des Steuerzahlers.
Gewiss, nicht wenige meinen, diese Steuern und Abgaben haben hohe „allgemeine Kosten“ als Begleiterscheinung. Ja, richtig, ABER: die Alternative ist das Spiel „ohne Grenzen“ und OHNE Kontrolle und OHNE Steuern – Beispiele sind Salzburg, Tirol und Vorarlberg, jahrzehntelang auch OÖ und das Burgenland!
Auch Skifahren, Alkohol und Zigaretten schaffen hohe „Folgekosten“, genauso wie Autofahren. Trotzdem denkt niemand an ein Total-Verbot! Weil das schlicht unsinnig und undurchführbar wäre.
Am Schluss des ORF-Reports wird eine angebliche „Konfrontation“ des „Milliarden-Konzerns Novomatic“ mit der Wiener Politik hochgeschaukelt, quasi als „Einladung“ zum „Exempel statuieren“.
Jeder mit Wirtschaft vertraute politische Vertreter, auch Beamte oder ORF-Zuseher weiß, dass eine am internationalen Kapitalmarkt situierte Aktiengesellschaft strengen gesetzlichen Regelungen unterworfen ist. Dazu zählt, dass der Vorstand einer Aktiengesellschaft ALLES zum Wohle der Gesellschaft im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten unternehmen muss.
Der Vorstand einer Aktiengesellschaft ist VERPFLICHTET, rechtliche Schritte zu erwägen und einzuleiten, wenn nachweislich sachkundige Juristen dazu raten und entsprechende
Expertisen erstellen.
Der Vorstand einer wirtschaftlich tätigen Aktiengesellschaft MUSS also dafür sorgen, dass mögliche Fehlinterpretationen der Politik rechtlich „geheilt“ werden – dazu sind Höchstgerichte da.
Und das ist in einer Demokratie so üblich und gewollt.