Gut so, zumal das „Kleine Glücksspiel“ bereits 2010 (!) vom Gesetzgeber beendet wurde. Lediglich Übergangsfristen liefen bis Ende 2014 (in der Stmk bis Ende 2015).
Somit gibt es KEIN „Kleines Glücksspiel“ mehr. Den Namen hat dieses überholte Automatenspiel nicht nur wegen der limitierten Spieleinsätze, sondern auch wegen der „KLEINEN Steuer“.
Dieses Privileg bedeutete, dass KEINE Glücksspielabgabe zu entrichten war, lediglich die Umsatzsteuer vom Kasseninhalt war abzuführen.
Im NEUEN Glücksspielgesetz bezahlen ALLE Geldspielgeräte 20 Prozent Umsatzsteuer PLUS 30 Prozent Glücksspielabgabe. (vom um die USt reduzierten Kasseninhalt) … somit fast 50 Prozent für den Fiskus aus allen Geldspielautomaten!
Lesen Sie dazu: profil: Umfrage: Große Mehrheit für Glücksspielverbot