Finanzministerium legt Folgebericht über betreiberunabhängige Spielerkarte vor und sieht Nachbesserungsbedarf.
Die in der Glücksspielgesetz-Novelle 2010 festgelegte Neuordnung des „kleinen Glücksspiels“ und die damit einhergehenden Maßnahmen des Spielerschutzes sind inzwischen weitgehend umgesetzt, Fortschritt und Wirksamkeit können bereits festgestellt werden. Zu dieser grundsätzlich positiven Einschätzung kommt der Bericht des Finanzministers über die Auswirkungen des Glücksspielmonopols 2010 bis 2014.
Das rege internationale Interesse an der Anbindung von Glücksspielautomaten und Video Lotterie Terminals an das Bundesrechenzentrum bestätigt nach den Worten von Finanzminister Hans Jörg Schelling die führende Rolle Österreichs bei der Kontrolle des automatenbasierten Glücksspiels. Im Zusammenhang mit dem Glücksspielbericht steht auch der zweiten Folgebericht über eine betreiberunabhängige Spielerkarte, der allerdings zu bedenken gibt, dass eine optimale Wirksamkeit von Spielerschutzmaßnahmen im Rahmen einer Spielerkartenlösung nur bei einer betreiberübergreifenden Umsetzung erreicht werden kann.
Glücksspielgesetz-Novellen brachten Fortschritte beim Spielerschutz
Der Bericht zum Glücksspielgesetz spricht von bedeutenden Entwicklungen in Sachen Spielerschutz im Zuge der beiden Novellen aus den Jahren 2008 und 2010 und erinnert dabei insbesondere an die Beschränkung der Anzahl von Glücksspielautomaten in Relation zur Bevölkerung eines Bundeslandes sowie an die Einführung einer betreiberseitigen Spielerkarte, die Festsetzung eines Mindestalters von 18 Jahren für Zutritt bzw. Spielteilnahme und dessen lückenlose Kontrolle, echte Einsatz- und Spielbegrenzungen oder etwa die Einrichtung eines Warnsystems durch die Betreiber mit abgestuften Spielerschutzmaßnahmen, die vom Beratungsgespräch bis zur Spielsperre reichen können.
Wesentlich für eine Veränderung des Glücksspielmarkts in Österreich sei nun die Umsetzungsdauer der an die gesetzlichen Initiativen anknüpfenden Folgehandlungen, heißt es. Der Bericht verweist in diesem Zusammenhang auf den Umstand, dass die Schaffung neuer Landesgesetze sowie die Bewilligungs-, Rechtsmittel- und Beschwerdeverfahren erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, und merkt zudem kritisch an, inhomogene Rechtsauslegungen und der Wechsel in der Judikatur würden die Effizienz des Vorgehens gegen illegales Glücksspiel beinträchtigen.
Empfehlungen: Information des Spielers, verpflichtende Selbst- und Fremdbeschränkung
Der Bericht des Finanzministers über eine betreiberunabhängige Spielerkarte wiederum verbucht als positiv, dass inzwischen alle österreichischen Betreiber von Einzelaufstellungen und Automatensalons sowie Spielbanken betreiberspezifische Spielerkartenlösungen im Einsatz haben oder deren Einführung planen. Um den Spielerschutz weiter voranzutreiben, seien aber zusätzliche Schritte notwendig. Empfohlen wird eine gegebenenfalls auch verpflichtende Selbstbeschränkung, die es dem Spieler ermöglicht, Spielzeit und Ausgaben zu limitieren.
Vorstellbar ist auch eine Fremdbegrenzung des Spielers durch den Betreiber in Bezug auf Tagesspieldauer und Spielintensität. Im Raum steht überdies der Vorschlag, durch eine Spielsperre den Spieler entweder aus eigenem Willen oder auf Initiative des Betreibers zeitlich begrenzt oder permanent vom Spiel auszuschließen.
Betreiberunabhängiges Spielerregister als möglicher weiterer Schritt
Der Bericht über die betreiberunabhängige Spielerkarte gibt weiters zu bedenken, dass Maßnahmen wie Spielsperre oder Besuchsbeschränkung nur betreiberübergreifend sinnvoll sind, da sonst Spieler mit problematischem oder pathologischem Spielverhalten zwischen Betreibern wechseln können. Wichtig sei es deshalb, hinsichtlich dieser beiden Spielerschutzmaßnahmen die gesetzlich oder konzessionsrechtlich vorgesehene Austauschverpflichtung zwischen den Betreibern rasch umzusetzen, heißt es.
Als möglicher weiterer Schritt wird aber auch die Einführung eines betreiberunabhängigen Registers genannt.
Darüber hinaus sollten nach Ansicht des Berichts die Betreiber dazu bewegt werden, Funktionen wie die Selbstbegrenzung oder die Bereitstellung der Informationen über Spielzeit und Ausgaben im Rahmen der Spielerkarte zu verwirklichen. Insgesamt plädiert der Bericht dafür, die bereits vorhandenen Spielerschutzmaßnahmen der Betreiber anzugleichen und in Richtung eines höheren einheitlichen Spielerschutzniveaus anzuheben.