Aufgrund der rechtlichen Bestimmungen ist mit 31.12.2014 das Kleine Glücksspiel in Kärnten ausgelaufen. Ab 1.1.2015 dürfen die zwei vorläufigen Konzessionsinhaber auf die Dauer von einem Jahr ein Recht auf Weiterbetrieb ausüben.
Parallel dazu läuft das Behördenverfahren für die Erteilung von maximal drei Konzessionen, wobei sieben Antragsteller in diesem Verfahren einbezogen sind.
Aufgrund des derzeitigen Standes des Verfahrens sollte es möglich sein, im 1.Quartal 2015 das Verfahren in erster Instanz abzuschließen, so Leiter der Gewerbeabteilung des Landes Kärnten, Albert Kreiner.
Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) hatte im Dezember 2013 den Einsprüchen von fünf Ausschreibungs-Mitbewerbern stattgegeben; eine Revision gegen die Entscheidung von Admiral und Amatic wurde vom Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen.
Damit muss das Auswahlverfahren wiederholt werden, allerdings nur unter den sieben ursprünglichen Bewerbern.