Immer lauter denken die Bundesländer über ein Verbot der Live-Wetten in Wettbüros nach. Verschiedenste Live-Wettarten boomen, hohe Geldeinsätze führen zu hohen Verlusten und bergen ein hohes Spielsuchtpotenzial.
Die „Live-Wette“ ist nicht nur für den Spieler, sondern auch für das Wettbüro ein unkalkulierbares Glücksspiel: Viele Wettbürobetreiber mussten von „größeren Kollegen „aufgefangen“ werden oder gingen in Konkurs, weil sie die riskanten Quoten auf Livewetten nicht auszahlen konnten.
Der WILDWUCHS an grenzüberschreitend angebotenen „Wetten“, sei es aus Malta oder aus Asien, muss ebenfalls analysiert und klaren gesetzlichen Konzessionsregelungen unterworfen werden.
Die Erlaubnis, Wetten (Sport-Wetten) anzubieten, sollte an die Spielerschutzregelungen, wie sie seit 2010 für neue Automatenkonzessionen in den Bundesländern gelten, angepasst werden.
Aktuell, z.B. in Wien, sprießen neue „Sportwettenangebote“ mit dubiosen Inhabern und Geschäftsführern wie die Schwammerl aus dem Boden.
Oft wird unter dem Deckmantel eines „Gewerbes“ für „Sportwetten“ illegales Online-Glücksspiel angeboten.
Wettangebote (Sportwetten etc.) sind ein sehr schwieriges Geschäftsfeld. Nur besonders gut organisierte Anbieter mit Risikokontrollen und fundiert ausgebildeten Mitarbeitern können sich langfristig behaupten und verdienen das Vertrauen ihrer Spieler. Diese Unternehmen haben auch den finanziellen Background, um Durststrecken zu verdauen.
Aus diesen vom Markt gegebenen Notwendigkeiten heraus ist eine nennenswerte Cash-Garantie für jeden Konzessionär absolut notwendig. Nur mit strikten Konzessionsbedingungen besteht für den Spieler ausreichender Schutz vor Betrug und Geldverlust.
Wenige, verlässliche Konzessionsinhaber mit ausreichenden Voraussetzungen schließen kleine Wettannahmestellen nicht unbedingt aus: ein kontrolliertes Franchise-System ist eine Alternative zu zahlreichen kleinen, selbständig agierenden Risikoträgern in der Wettbürobranche.
Anders sieht es natürlich aus, wenn diese „Sportwetten“ als „Einstieg“ zur Geldwäsche und zu illegalem Automatenglücksspiel missbraucht werden.
Eine bundesweite Regulierung für Wetten (Sportwetten) ist die logische Fortsetzung der vorbildlichen Novellierung des österr. Glücksspielgesetzes aus dem Jahre 2010 mit strengem Spielerschutz. So wie bereits in den Bundesländern OÖ, NÖ, Burgenland, Kärnten und bald Steiermark eingeführt.
Novellen notwendig
Wetten entwickeln zum „Ersatz“ nach dem Ende des „Kleinen Glücksspiels“. Dem Erfindungsreichtum sind kaum Grenzen gesetzt: wer stürzt als nächster, wer foult als nächster, welcher Spieler sieht als nächster die gelbe Karte, ….
Der Abschluss und die Vermittlung von Sportwetten, also Buchmacher- und Totalisateurtätigkeiten sind vom geltenden Glücksspielgesetz (GSpG) nicht erfasst.
Das Anbieten von Sportwetten ist in Österreich in neun verschiedenen Buchmacher- und Totalisateurgesetzen der Bundesländer geregelt.
Derzeit arbeitet Tirol an einer Novelle des dort geltenden Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetzes. „Im Vordergrund stehen der Kundenschutz und die Suchtprävention, daher wollen wir Wetten auf Ereignisse während eines Spiels verbieten“, sagt die zuständige Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf (ÖVP) gegenüber der Tageszeitung DIE PRESSE. „Derartige Wetten, die rasche Entscheidungen erfordern, erhöhen die Gefahr, die Kontrolle über die Einsätze zu verlieren. Vor allem bei suchtgefährdeten Personen.“
Der Tiroler Vorstoß ist ein lang gehegter Wunsch quer durch die politische Parteienlandschaft: SPÖ-Konsumentensprecher Abg. z. NR Mag. Johann Maier brachte Anfang 2013 eine Parlamentarische Petition zu einer „Bundeseinheitliche Regelungen für das Wettwesen“ ein, in Niederösterreich sprach sind Landesrätin Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (Team NÖ) schon 2014 gegenüber der NÖN dafür aus, dass „Niederösterreich frei sein soll von illegalen Glücksspielautomaten“ und auch dafür, dass gezielt gegen illegale Wettbüros und illegale Buchmacher vorgegangen werden soll.
Gesetzliche Basis aus 1919
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Sportwetten werden in Österreich durch Landesgesetze geregelt. Die neun Landesgesetze basieren auf dem Gesetz vom 28. 7. 1919 betreffend die Gebühren von Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des Winkelwettwesens (Gesetz v 28. 7. 1919 betreffend die Gebühren von Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des Winkelwettwesens, StGBl 1919/388 idF StGBl 1920/193; TBWG).
Das TBWG war ein Bundesgesetz, da früher der Bund die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung von Sportwetten innehatte.
Ruf nach einer bundesweit einheitlichen gesetzliche Regelung des Wettwesens
Im Arbeitsprogramm der Bundesregierung bis 2018 ist es zumindest festgeschrieben: Im Bereich der Wetten müssen Wettteilnehmer und Wettteilnehmerinnen besser vor Betrug und Manipulation geschützt werden. Die Bundesregierung will daher bundesweit einheitliche Standards entwickeln und einenbundesweit einheitlichen Wettbegriff definieren, der Sportwetten,aber auch Gesellschaftswetten umfasst. Die Bundesregierung strebt an, die Rechtsgrundlagen der Sportwetten zu harmonisieren. Bundesweit harmonisierte Standards sollen neben Transparenzbestimmungen auch strenge Regeln im Jugend-und Spielerschutz enthalten. Dabei soll auch eine klare Abgrenzung zwischen Sportwetten und Glückspiel sichergestellt werden, um das Anbieten sogenannter unechten Sportwetten, wie z.B. virtuelle Wettbewerbe, zu unterbinden. Wettbüros werden analog zum Automatenglücksspiel an das Bundesrechenzentrum angeschlossen, um Wetteinsätze und Auszahlungen zu kontrollieren.
9 Bundesländer – 9 Wettgesetze
Die einzelnen Bestimmungen in den neun Bundesländern haben auf einer Seite große Unterschiede, auf der anderen Seite sind sie wieder sehr ähnlich. Die Regelung Vorarlbergs ist überhaupt die einzige, in der auf ein elektronisches Medium eingegangen wird. Demnach gilt in diesem Fall jener Ort als Standort, von dem aus die Daten über das elektronische Medium bereitgestellt werden (vgl § 2 Abs 3 Vorarlberger Wettengesetz).
Beim burgenländischen Gesetz vom 28. Juli 1919 gab es lediglich einige wenige Novellen, die letzte 1993.
In anderen Ländern wurden neue Gesetze erlassen, wie in Oberösterreich, wo es seit 2007 das Landesgesetz, mit dem das Aufstellen und der Betrieb von Spielapparaten sowie der gewerbsmäßige Abschluss und das Vermitteln von Wetten geregelt wird, gibt, oder Vorarlberg, wo das Gesetz über den Abschluss und die Vermittlung von Wetten Gültigkeit hat.
Illegalen Wetten ist in Österreich nach wie vor Tür und Tor geöffnet, Jugendschutzbestimmungen werden in vielen Wettbüros nicht eingehalten, Sportwetten sind in zahlreichen Fällen der Einstieg in das Glücksspiel und die Spielsucht.
Der Begriff Sportwette ist in keinem der neun Landesgesetze enthalten.
Die Sportwette wird definiert als Wette, die gewerbsmäßig aus Anlass sportlicher Veranstaltungen abgeschlossen (Buchmacherwette) oder vermittelt wird (Totalisateurwette).
Die Landesgesetze
Burgenland: Gesetz vom 28. Juli 1919, betreffend Gebühren von Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des Winkelwettwesens
Kärnten: Gesetz vom 13. Juni 1996 über die Tätigkeit der Totalisateure und Buchmacher (Totalisateur- und Buchmacherwettengesetz – K-TBWG)
Niederösterreich: Gesetz über die Tätigkeit der Totalisateure und Buchmacher
Oberösterreich: Landesgesetz, mit dem das Aufstellen und der Betrieb von Spielapparaten sowie der gewerbsmäßige Abschluss und das Vermitteln von Wetten geregelt wird (Oö. Spielapparate- und Wettgesetz)
Salzburg: Gesetz vom 15. Dezember 1994 über die Tätigkeit der Buchmacher und Totalisateure
Steiermark: Gesetz vom 1. Juli 2003 über den Abschluss und die Vermittlung von Wetten im Land Steiermark (Steiermärkisches Wettgesetz)
Tirol: Gesetz vom 20. März 2002 über die Tätigkeit der Buchmacher und Totalisateure (Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz)
Vorarlberg: Gesetz über den Abschluss und die Vermittlung von Wetten (Wettengesetz)
Wien: Gesetz betreffend Gebühren von Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des Winkelwettwesens