Im Verfassungsgerichtshof beginnen am Donnerstag, 19. Februar, die Beratungswochen der nächsten Session, die bis zum 14. März andauert. Mit der Veröffentlichung von ersten Entscheidungen ist erfahrungsgemäß in den Wochen nach Sessionsende zu rechnen.
Auf der Tagesordnung der Session stehen mehrere Anträge von Glücksspielfirmen, die sich gegen das Ende des Betriebs von Glücksspielautomaten in Wien wenden.
Das Glücksspielgesetz (des Bundes) legt fest, dass „Glücksspielautomaten, die aufgrund landesgesetzlicher Bewilligung (…) zugelassen worden sind, längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2014 betrieben werden dürfen.“
In Wien, so die Antragsteller, führe diese Regelung dazu, dass Glücksspielautomaten, für die von den Behörden seinerzeit eine rechtskräftige Konzession erteilt wurde, nunmehr schon vor dem Ende der Laufzeit der Konzession nicht mehr betrieben werden dürfen.
Die Antragsteller sind der Ansicht, dass die Bestimmung im Glücksspielgesetz u.a. dem Recht auf Erwerbsfreiheit, dem Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums und dem Gleichheitssatz widerspricht. Sie wollen daher die Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof erreichen. In diesem Verfahren findet eine öffentliche mündliche Verhandlung am 2. März um 10.30 Uhr statt.