Die Ausschreibungsfrist für die Vergabe von drei Glücksspiellizenzen für die Steiermark endete bereits im November 2014, ab 1.1.2016 sollen die neuen Apparate in Betrieb gehen.
Die Inhaber der Lizenzen dürfen dann zwölf Jahre lang je über 300 Automaten betreiben.
KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler wird in der Landtagssitzung am 21. April eine Dringliche Anfrage an Landeshauptmann Voves, der bis dato keine Entscheidung zur Vergabe der Lizenzen getroffen hat, richten.
Begründung der Dringlichen Anfrage
Von der Spielsucht sind in der Steiermark laut offiziellem Suchtbericht des Landes 60.- 80.000 Menschen direkt oder indirekt (z.B. als Angehörige) betroffen. Trotzdem haben SPÖ, ÖVP und FPÖ im Sommer 2014 das liberalste Glücksspielgesetz Österreichs beschlossen. Ab 2016 können unter dem Titel „kleines Glücksspiel“ völlig legal über 36.000 Euro pro Stunde (!) an Automaten verspielt werden.
Bereits Ende November endete die Bewerbungsfrist für die neuen Glücksspiellizenzen. 2016 werden die über 1000 neuen Automaten in Betrieb gehen und, wenn nicht noch in letzter Minute die Notbremse gezogen wird, mindestens 12 Jahre lang in der Steiermark betrieben werden.
1) Wie ist der aktuelle Stand der Dinge bei der Ausschreibung und Vergabe der Lizenzen für das kleine Glücksspiel?
2) Ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs betreffend das Verbot des kleinen Glücksspiels in Wien Anlass für Sie, die Vergabe der Lizenzen zu überdenken?
3) Wäre es im Hinblick auf die Suchtgefahr und das damit verbundene Leid nicht im Interesse der Menschen in der Steiermark, aus dem kleinen Glücksspiel auszusteigen und ist jenes Interesse nicht höher zu werten als das der Glücksspielindustrie an gesicherten Einnahmen?