Die Novelle zum Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz wurde vorige Woche von der Tiroler Landesregierung beschlossen. „Damit verbessern wir den Schutz von Jugendlichen und Wettkundinnen und -kunden maßgeblich“, ist LRin Patrizia Zoller-Frischauf überzeugt. Die Novelle soll im Juli im Landtag beschlossen werden.
Zentrale Maßnahmen sind ein Verbot von Livesportwetten außer auf das Endergebnis, die Einführung der Möglichkeit einer Selbstsperrung durch Wettkunden sowie eingeschränkte Betriebszeiten für Wettterminals und -büros. „Personen, die in der Nachbarschaft von Wettlokalen wohnen, sollen ebenfalls von den Schutzmaßnahmen profitieren“, so LRin Zoller-Frischauf.
Die Maßnahmen im Detail
Das Verbot von Livesportwetten außer auf das Endergebnis sei deshalb besonders wichtig, da hier ein erhöhtes Suchtpotenzial bestehe, erklärt LRin Zoller-Frischauf. „Der Reiz liegt in der schnellen Abfolge der Wettmöglichkeiten. Damit verbunden ist der schnelle Gewinn – aber auch der Verlust.“ In Tirol gibt es rund 7.000 Menschen mit pathologischer Spielsucht. Des Weiteren können bei Livewetten Spiele leichter manipuliert werden. Diesem Wettbetrug will man nach dem Vorbild Deutschlands und Vorarlbergs einen Riegel vorschieben.
Die Selbstsperre durch Kunden muss in Zukunft im Wettreglement festgehalten werden. Wetten mit Kindern und Jugendlichen werden ebenfalls verboten. Weitere Schutzbestimmungen umfassen die Verdoppelung des Bonitätsnachweises, damit Kunden bei Zahlungsausfällen des Wettunternehmens geschützt sind.
Bewilligungswerber für Wettlokale müssen eine ausreichend fachliche Befähigung und Berufspraxis nachweisen. Die Ausübung als Buchmacher und Totalisateur ist an einen festen Standort gebunden. Darüber hinaus sollen entsprechende Betriebszeiten und Sperrstunden nächtlichem Lärm vorbeugen.