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CASAG-Anteile an Novomatic: Wettbehörde wird in Kürze innerhalb der 60-Tages-Frist Vorentscheid treffen!

Bundeswettbewerbsbehörde; Bild: Spieler-InfoWunschvorstellungen anderer Bewerber  spielen für diesen Entscheid  innerhalb der gesetzlichen Fristen keine Rolle.

Während die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) bis zum 3. Februar 2016 eine Vorentscheidung über den Zusammenschluss von Novomatic und Casinos Austria AG (CASAG) – durch der beabsichtigten Erwerb von (direkt bzw. indirekt) über 25% der Anteile an Casinos Austria Aktiengesellschaft sowie von (indirekt) über 25 % der Anteile an Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H. sowie den Erwerb von Kontrolle an Casinos Austria Aktiengesellschaft – trifft, geht der Streit um die mehrheitliche Kontrolle über die CASAG in die nächste Runde.

Das tschechische Konsortium Austrian Gaming Holding (AGH), hinter dem die tschechischen Milliardäre Karel Komarek und Jiri Smejc stehen, hat gestern bei der Bundeswettbewerbsbehörde seine Absicht bekräftigt, direkt und indirekt weitere Anteile der CASAG zu erwerben.

Sie folgen damit ihrem schärfsten Konkurrenten, der niederösterreichischen Novomatic, die ihrerseits im Dezember ihre Absicht, die Kontrolle über die teilstaatlichen Casinos Austria zu übernehmen, formell bei der Bundeswettbewerbsbehörde hinterlegt hat.

Konkret beabsichtigt die AGH laut BWB-Aussendung einerseits ihre Beteiligung an der Medial um 59,26 Prozentpunkte von 29,63 auf 88,89 Prozent zu erhöhen und andererseits 16,79 Prozent der CASAG-Aktien zu erwerben. Die Medial hält ihrerseits 38,29 Prozent der CASAG-Aktien. Durch diese Erwerbsvorgänge werde die AGH direkt bzw. indirekt 50,82 Prozent der Aktien halten und somit die alleinige Kontrolle an der CASAG erwerben, so die BWB. Der geplante Erwerbsvorgang kann innerhalb von 14 Tagen beeinsprucht werden.

Um die Übernahme der Casinos-Anteile wird zwischen Novomatic und AGH schon seit längerem heftig gerungen. Auch das tschechische Konsortium beruft sich auf ein Vorkaufsrecht, dass die Staatsholding ÖBIB jedoch bestreitet. Sie gibt dem niederösterreichische Glücksspielkonzern Novomatic den Vorzug beim Erwerb weiterer Casinos-Anteile. Die Tschechen haben deshalb mit einer Anfechtungsklage gegen die Casinos-Anteilseignerin Medial reagiert, die 38,3 Prozent an der Casinos Austria AG hält. Die Frist zur Stellung eines Antrags auf Prüfung des Zusammenschlusses endet am 3. Februar 2016.

Rahmenbedingungen für das Vorgehen der Bundeswettbewerbsbehörde

In Anbetracht geplanter Erwerbsvorgänge in der Glücksspielbranche hat sich die BWB im Einvernehmen mit dem Bundeskartellanwalt einen fundierten Überblick über den österreichischen Glücksspielmarkt verschafft.

Zunächst führte die BWB Marktgespräche mit ca. 20 Stakeholdern im Glücksspielbereich (Eigentümer-, und Unternehmensvertreter von Glücksspielunternehmen, Interessenvertretungen, Spielerschutzeinrichtungen sowie Personalvertretung) durch, denen im Wesentlichen auch alle eingeladenen Organisationen folgten.

Die BWB führte zudem eine umfangreiche Untersuchung der verschiedenen Marktsegmente sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen im Glücksspielbereich durch, wobei auch die komplexe Syndikatsstruktur der Casinos Austria AG analysiert wurde. Zusätzlich führte die BWB Pränotifikationsgespräche mit potentiellen Zusammenschlusswerbern. Hinzu trat ein Rechtsstreit zwischen potentiellen Zusammenschlusswerbern hinsichtlich eines Vorkaufsrechts an der Casinos Austria AG.

Für die BWB stellte sich die Frage, wie auf dem stark regulierten Glücksspielmarkt Wettbewerb hergestellt und in weiterer Folge sichergestellt werden kann. Künftig werden legistische Maßnahmen, insbesondere in der Ausgestaltung des regulatorischen Regimes, notwendig sein, um optimale Rahmenbedingungen für Wettbewerb im Glücksspielbereich in Österreich sicherzustellen. Hierbei spielen auch der Spielerschutz und der Erhalt von Arbeitsplätzen eine wesentliche Rolle.

BWB erhält mehr Planstellen

Die BWB war im Jahr 2014 vor allem im Bereich Prävention und Aufklärung überaus aktiv und führte unzählige Vorträge und Diskussionsveranstaltungen zu diesem Zweck durch. Neben 20 von der BWB durchgeführten Hausdurchsuchungen wurden vom Kartellgericht zudem 21,9 Mio. EUR an Geldbußen verhängt. Künftig sollen die Ermittlungsschwerpunkte im Online-Handel, im Telekomsektor sowie im Glücksspielbereich liegen.

Wirtschaftsminister und Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner sicherte schließlich den Transfer von 10 Planstellen vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in die BWB zu, vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzministeriums (BMF) und des Sozialministeriums (BMASK). Die BWB begrüßte diesen äußerst positiven Schritt, um ihre Arbeit für fairen und transparenten Wettbewerb in Zukunft weiter fortsetzen zu können.

Zusammenschlussanmeldungen:

 

Zusammenschlussanmeldung durch die  Austrian Gaming Holding a.s.; CAME Holding GmbH

BWB/Z-2811 18.09.2015

Zusammenschlussanmeldung – Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Austrian Gaming Holding a.s.; Medial Beteiligungsgesellschaft m.b.H.; Casinos Austria AG

BWB/Z-2933 20.01.2016

 

 

 

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