Das Vorarlberger Landesverwaltungsgericht erkennt, dass das österreichische Glücksspielgesetz EU-konform ist.
Die „bemerkenswerten“, WIEDERHOLTEN Anfragen des oberösterreichischen LVwG stehen dazu im krassen Widerspruch.
Das LVwG stützt sich auch auf die Fakten des permanenten Kampfes gegen illegales Automatenglücksspiel, welcher einerseits durch die zuständigen Behörden, hier besonders durch die Finanzpolizei des BMF und durch die Anzeigen von Spieler-Info.at. erfolgreich geführt wird.
Die permanente REDUKTION der illegalen Automatenangebote ist BEWEIS für die Wirksamkeit des Glücksspielgesetzes in Bezug auf die Bekämpfung der Spielsucht.
Während LEGALE Angebote durch starke Restriktionen im Angebot, Zugangskontrollen und gesetzliche Limits die Gefahr der Spielsucht auf ein Minimum reduzieren, wird die ECHTE Gefahr für die Spieler und entstehende Spielsucht, das ILLEGALE, unkontrollierte , frei zugängliche Automatenglücksspiel erkannt und dessen Bekämpfung im Urteil gewürdigt.
NUR die Reduktion des illegalen Automatenangebotes ist der ULTIMATIVE, maximale und unersetzbare Spielerschutz, zumal damit der Möglichkeit für die Verführung zur Spielsucht durch radikale Angebote der Boden entzogen wird.