LINZ/WIEN – Im Kampf gegen das illegale Glücksspiel – schätzungsweise sind österreichweit mehr als 2000 illegale Geräte im Einsatz – verschärfen die Spielerschützer die Gangart.
So weist die Plattform www.spieler-info.at darauf hin, dass jedermann, der auf illegalen – also nicht konzessionierten – Geldspielgeräten Bares verloren hat, die gesamte Summe zurückfordern kann. Demnach kommen laut Glücksspielgesetz als Beklagte nicht nur der Lokalinhaber oder dessen Geschäftsführer, sondern auch der Besitzer des „einarmigen Banditen“ in Frage.
Spieler-info.at empfiehlt interessierten Betroffenen, sich von einem sachkundigen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Voraussetzung für eine Rückforderung sei eine glaubwürdige Dokumentation der Spielverluste, wie Bankauszüge oder verzockte Kredite, weiters schriftliche Aufzeichnungen über Spielzeiten und Spielverhalten sowie Zeugen wie etwa Lokalmitarbeiter, die Gewinne auszahlen oder technische Hilfestellung geben.
Kläger muss Verlust beweisen können
Juristen wie der Freistädter Rechtsanwalt Michael Raffaseder sehen in einer solchen Klage Chancen auf Erfolg, zumal bei der Erteilung der Konzessionen der Spielerschutz ein Kriterium war. Es müsse aber bewiesen werden, dass jemand auf einem bestimmten Automaten gespielt hat und dort eine bestimmte Summe verloren hat, erläutert der Jurist im Gespräch mit dem VOLKSBLATT. Sehr gut seien die Chancen, so Rechtsanwalt Oliver Plöckinger von SCWP in Linz, wenn der Kläger spielsüchtig sei.
Die Finanzpolizei hat 2015 1475 Betriebe kontrolliert und 2266 Geräte beschlagnahmt. Weiters wurden 1317 Strafanträge nach dem Verwaltungsstrafgesetz gestellt. Laut Finanzministerium wurden die Anzeigen praktisch zu 100 Prozent bestätigt. Sämtliche Versuche von illegalen Betreibern, die Finanzpolizisten mit Amtsmissbrauchsklagen einzudecken, seien wirkungslos geblieben. Auch alle Amtshaftungsklagen sind abgewiesen worden, so Pressesprecher Johannes Pasquali.
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