Schelling will Kontrollen des illegalen Glücksspiels trotz des Widerstands der Szene weiterführen.
Die Finanzpolizei verdiene höchste Anerkennung für ihr Vorgehen gegen das illegale Glückspiel, so der Tenor im Finanzausschuss des Nationalrats heute. Finanzminister Hans-Jörg Schelling betonte, trotz der Widerstände, mit denen Bedienstete der Finanzpolizei bei ihren Kontrollbesuchen in Glücksspiellokalen konfrontiert sind, bleibe die Vorgehensweise wie gehabt, allerdings immer mit Augenmerk auf Gesundheit und Sicherheit der BeamtInnen der Finanzpolizei. Da es bei Angriffen auch zu Fällen schwerer Körperverletzung gekommen sei, arbeite man verstärkt mit der Kriminalpolizei zusammen, heißt es aus dem Finanzministerium (BMF). Außerdem sieht das Ministerium die Delikte vermehrt in Verbindung mit organisierter Kriminalität, weswegen die Zusammenarbeit mit der Polizei generell verstärkt werde.
Finanzpolizei auf Gefahren geschult
Der Widerstand, auf den FinanzpolizistInnen stoßen, die vor Ort die Einhaltung des Glücksspielgesetzes kontrollieren, nehme zu, geht aus einem Bericht (III-282 d.B.) des Finanzministers über verbotene Ausspielungen – unternehmerisch veranstaltete Glücksspiele mit vermögenswerten Einsätzen und Gewinnen – in den Jahren 2013 bis 2015 hervor. BetreiberInnen reizen Rechtsmittel gegen Amtshandlungen und Bescheide aus, decken PolizistInnen mit unhaltbaren Vorwürfen, Besitzstörungs-, Amtsmissbrauchs- und Amtshaftungsklagen ein und reagieren mit Vorwürfen wegen Sachbeschädigung auf die Beschlagnahme von Geräten. Immer öfter versperren BetreiberInnen bei Kontrollen ihre Lokale und nützen die Zeit, bis ein Schlüsseldienst den Eingang zum Lokal gewaltsam öffnet, um Beweismittel dem behördlichen Zugriff zu entziehen. So werden Automaten oft einbetoniert, um ihren Abtransport zu verhindern. Der bebilderte Bericht zeigt FinanzpolizistInnen, die ihre Arbeit mit Atemschutzmasken verrichten, weil sie mit präparierten Geräten rechnen müssen, die beim Öffnen Reizgase versprühen – um Amtshandlungen zu erschweren oder unmöglich zu machen. Laufende Schulungen der Finanzpolizei auf auch künftig drohende Gefahren seien eine Reaktion auf die letzten Erfahrungen, so Schelling.
Insgesamt wurden 2.325 Kontrollen durchgeführt, 3.026 Strafanzeigen erstattet, Geldstrafen von fast 64 Mio. € beantragt und 4.529 Glücksspielgeräte beschlagnahmt. Zum Umfang der tatsächlich verhängten Strafen liegen dem Finanzministerium derzeit keine Daten vor, erfuhren die Abgeordneten Kai Jan Krainer (S), Hubert Fuchs (F), Werner Kogler (G) und Robert Lugar (T) von einem BMF-Experten im Ausschuss. Sämtliche Verfahren würden nämlich in allen Instanzen bekämpft, wodurch eine Unzahl beim jeweiligen Landesverwaltungsgericht anhängig sei; sogar der Weg zum Verwaltungsgerichtshof beziehungsweise Verfassungsgerichtshof werde beschritten. Der jüngste Bericht des Finanzministers informiert im Sinne des Glücksspielgesetzes auch über Spenden von Glücksspielunternehmen zur Unterstützung Spielsuchtkranker und gemeinnütziger Organisationen. Vom Finanzausschuss wurde das Papier einstimmig zur Kenntnis genommen.