Juristen nennen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes über das niedriger rangige Urteil des Oberösterreichischen Landesverwaltungsgerichtshofes, ausgesprochen von Richter Dr. Alfred Grof, als „Schwere Rüge“.
Die Erkenntnisse des Richters Dr. Alfred Grof wurden im Urteil des VwGH mehrmals als „rechtswidrig“ bezeichnet – eine klare Absage an die rechtliche Beurteilung des Richters Dr. Grof.
Lesen Sie hier bitte das GESAMTE Urteil des VwgH über das Urteil des Herrn Richter Dr. Alfred Grof.
Das Urteil des Herrn Richter Dr. Alfred Grof finden Sie ebenfalls folgend.